Schwangerenüberwachung
Fetale Zellen sind besonders vulnerabel, wenn sie Noxen wie ionisierenden Strahlen ausgesetzt werden. Dabei können die Noxen nicht nur Fehl- und Missbildungen (teratogene Schäden) verursachen, sondern erhöhen auch das Risiko für kindliche Tumoren (somatische Schäden). Das ist der Grund, weshalb im Strahlenschutzrecht besondere Schutzvorschriften bestehen. Für ein ungeborenes Kind, das auf Grund der Beschäftigung der Mutter einer Strahlenexposition ausgesetzt ist, darf die Äquivalentdosis vom Zeitpunkt der Mitteilung der Schwangerschaft bis zu deren Ende den Grenzwert von 1 Millisievert nicht überschreiten. Als Äquivalentdosis des ungeborenen Kindes gilt die Organdosis der Gebärmutter der schwangeren Frau.
Wird einer schwangeren Frau durch den fachkundigen Strahlenschutzverantwortlichen oder den Strahlenschutzbeauftragten ausdrücklich gestattet, den Kontrollbereich zu betreten, dann sind besondere Überwachungsmaßnahmen gefordert. Dazu gehört neben der monatlich auszuwertenden eine zusätzliche wöchentlich auszuwertende Personendosimetrie.

Sch