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Strahlenschutzbereich

Strahlenschutzbereiche sind örtlich ausgewiesene Bereiche im Umfeld von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und beim Umgang mit radioaktiven Stoffe, die dem Strahlenschutzrecht unterliegen.

Vom Gesetzgeber sind 3 verschiedene Strahlenschutzbereiche definiert, die sich durch verschiedene potenzielle Strahlenexpositionen pro Zeiteinheit unterscheiden. Die damit verbundene Risiken führen zu entsprechenden Schutzmaßnahmen. Diese betreffen bspw. Vorgaben im Hinblick auf Zutrittsbeschränkungen und Kontroll- und Schutzmaßnahmen.

In allen Strahlenschutzbereich besteht die Pflicht zur amtlichen Personendosimetrie – wobei die Strahlenschutzbeauftragten/Strahlenschutzverantwortlichen im Überwachungsbereich darauf verzichten kann, wenn 1 mSv eff. Dosis /Jahr durch die betroffene Persone nicht überschritten werden kann.

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