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sehr harte Strahlung

Als sehr harte Strahlung wird Röntgenstrahlung mit geringer Wellenlänge und hoher Frequenz bezeichnet. Definiert ist sie über eine Anodenspannung von 400 kV bis 3.000 kV (3 MeV).

Sekundärstrahlung

Als Sekundärstrahlung wird Streustrahlung bezeichnet, die quasi in erster Generation von der Primärstrahlung generiert wird. Die Sekundärstrahlung stammt insofern von einem unmittelbar vom Nutzstrahl exponierten Objekt.

Siehe auch Comptoneffekt, Streuung und Streustrahlung.

Selbstbestimmungsrecht

Die Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das in der Grundrechtscharta der Europäischen Union und im deutschen Grundgesetz verankert ist. Zu der Selbstbestimmung gehört es auch, selber über Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen entscheiden zu können. Das haben ärztliches und nicht ärztliches-medizinisches Personal auch im Rahmen der medizinischen Behandlung zu beachten. Damit der Patient aber frei entscheiden kann, muss er informiert sein. Insofern impliziert das Selbstbestimmungsrecht des Patienten auch das Recht auf Information – Informationen über die Erkrankung, Vor- und Nachteile sowie die wesentlichen Komplikationsmöglichkeiten einer Untersuchung oder Behandlung und mögliche alternative Behandlungsmaßnahmen.

Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten ist rechtswidrig und kann als strafbare Körperverletzung gewertet werden (§ 223 StGB).

Siehe auch: Aufklärung

Sensoren, digitale

siehe digitale Sensoren

Servicequalität

Unter Servicequalität kann zusammengefasst werden, was als Service wahrgenommen wird – von Patient:innen, Angehörigen aber auch Zuweiser:innen und Kolleg:innen. Dabei spielen die Faktoren, die zur einem reibungslosen Ablauf beitragen und natürlich auch die Freundlichkeit und Verbindlichkeit der Dienstleistenden eine wesentliche Rolle. Strukturelle Grundlagen wie die telefonische Erreichbarkeit und die zur Verfügung stehenden Ressourcen sind darüber mittelbar eingebunden.