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Schilddrüsenschutz

Die Schilddrüse hat einen Gewebewichtungsfaktor von 0,04 und ist insofern – im Vergleich zu den Keimdrüsen mit 0,08 und dem roten Knochenmark mit 0,12 – ein weniger strahlensensibles Organ. Zugleich liegt die Schilddrüse beim Untersucher oberhalb der Schürzengrenze und vorn am Hals, so dass sie von Streustrahlung gut erreicht wird. Deshalb ist es sinnvoll, die Schilddrüse separat zu schützen. Dies geschieht einfach und effektiv mit dem Schilddrüsenschutz – einer kleinen Bleimanschette, die um den Hals gelegt wird. Der Bleigleichwert des Schilddrüsenschutz beträgt 0,5 mm Pb.

Mit dem Schilddrüsenschutz kann je nach Situation die Organdosis der Schilddrüsen um mind. 65 % und die effektive Dosis gegenüber dem ausschließlichen Tragen einer Bleischürze auf die Hälfte gesenkt werden.

Das Tragen des Schilddrüsenschutzes ist für Anwender:innen aus rechtlichen Gründen erforderlich, weil

  • die Dosis – soweit angemessen machbar – auch unterhalb von Grenzwerten so weit wie sinnvoll zu reduzieren ist,
  • Strahlenschutzverantwortliche für den Einsastz von Schutzmitteln zu sorgen haben und
  • eine valide amtliche Personendosimetrie nur möglich ist, wenn auch die Schilddrüse abgedeckt wird (sonst wäre die Messung unter der Schürze nicht repräsentativ).

Schilddrüsenszintigraphie

Bei der Schilddrüsenszintigraphie handelt es sich um die nuklearmedizinische Darstellung der Schilddrüse. Hierzu wird ein Radionuklid intravenös appliziert, das sich dem Stoffwechsel von normalem Jod äquivalent in der Schilddrüse anreichert. Die räumliche Verteilung der Anreicherung und das Ausmaß der Anreicherung werden mit einer Gammakamera aufgenommen. Aufgrund des im Szintigramm festgehaltenen Verteilungsmusters können bspw. sogenannte heiße Knoten mit vermehrter Anreicherung und kalte Knoten mit fehlender Nuklidaufnahme nachgewiesen werden.