Kontrollbereich
Der Kontrollbereich ist ein definierter Strahlenschutzbereich, in dem die effektive Dosis beruflich strahlenexponierter Personen mehr als 6 mSv pro Jahr betragen kann. Ein spezieller Bereich innerhalb des Kontrollbereichs ist der Sperrbereich, in dem eine Ortsdosisleistung von mehr als 3 mSv pro Stunde auftreten kann.
Soweit Strahlenquellen abgestellt werden können, gilt der Kontrollbereich nur für den Zeitpunkt des Betriebs, also beim Röntgen während des Auslösens der Strahlung.
Im Kontrollbereich müssen persönliche Strahlenschutzmittel eingesetzt werden.
Wie auch sonst in Strahlenschutzbereich, unterliegen beruflich tätige Personen, die sich im Kontrollbereich aufhalten, der amtlichen Personendosimetrie.
Für den Kontrollbereich bestehen Zutrittsbeschränkungen. Der Kontrollbereich muss deutlich sichtbar gekennzeichnet sein (bspw. mit “Kontrollbereich – Achtung Strahlung” oder “Vorsicht Röntgen – Kein Zutritt”).
