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Fachkunde

Die Fachkunde ist ein Rechtsbegriff aus der deutschen Strahlenschutzgesetzgebung. Unter Fachkunde wird im Zusammenhang mit dem Strahlenschutz eine nachgewiesene Qualifikation verstanden, die theoretische Kenntnisse und eine praktische Ausbildung beinhaltet. Die Fachkunde im Strahlenschutz ist Voraussetzung dafür, ionisierende Strahlen (ohne weitere Aufsicht) anwenden zu dürfen und sie ist bei Ärzten zusätzlich die Voraussetzung dafür, die rechtfertigende Indikation stellen zu können. Zudem kann nur eine fachkundige Person Strahlenschutzbeauftragte/r sein.

Welche Fachkunden unterschieden werden und wie sie zu erwerben sind, ist rechtlich geregelt.

Nachdem die Fachkunde erworben wurde, muss sie alle 5 Jahre mit einem Aktualisierungskurs aktualisiert, also erneuert werden.

Fachkunde Notfalldiagnostik

Die Fachkunde Notfalldiagnostik bei Erwachsenen und Kindern befugt zu allen Röntgenuntersuchungen (nicht CT-Untersuchungen), die im Rahmen der Erstversorgung bei Erwachsenen und Kindern anfallen. Sie ist insofern nicht organbezogen, sondern im Hinblick auf den Indikationszeitpunkt beschränkt.

Andere Fachkunden beschränken sich auf die Untersuchung von bestimmten Organbereichen (z. B. Skelett) oder auf die Anwendung einer bestimmten Modalität (z. B. Computertomographie), weisen aber keine zeitliche Nutzungseinschränkung auf.

fachkundiger Arzt

 

Als fachkundiger Arzt wird ein Arzt bezeichnet, der die für die geplante Untersuchung oder Therapie erforderliche Fachkunde (gesetzlich definierte Qualifikation) im Strahlenschutz erworben hat.

Die Kombination von ärztlicher/zahnärztlicher Approbation und der passendern Fachkunde ist die Voraussetzung dafür, die „rechtfertigende Indikation“ für eine Untersuchung stellen und den Befund erstellen zu dürfen.

Fachkunden sind spezifisch für ein Untersuchungs- oder Therapieverfahren und ggf. auch für einen Organbereich.

Die Voraussetzungen für den Erwerb und den Erhalt der verschiedenen Fachkunden im Strahlenschutz sind strahlenschutzrechtlich geregelt.

In der Medizin können Fachkunden erworben werden von: Ärzten, Zahnärzten, Medizinische Technolog:innen für Radiologie (MTR) und Medizinphysikexperten (MPE).

 

fachkundiger Zahnarzt

siehe „fachkundiger Arzt“; es gelten die gelichen Regeln für die Anwendung von Röntgenstrahlen.

Im Gegensatz zur Humanmedizin wird die Fachkunde für zahnärztliches Röntgen in Deutschland bereits während des Studiums erworben.

 

Feldgrenze

Unter Feldgrenze wird bei der von außen auf den Körper gerichteten Strahlung die Grenze der Bestrahlungsbereichs (des Feldes) verstanden.

Feldgröße

Unter Feldgröße versteht man bei der von außen auf den Körper gerichteten Strahlung die Größe des Bestrahlungsbereichs (des Feldes) – in der Regel angegeben in cm x cm (z. B. 18 x 24 cm).

Festkörperdetektor

Der Festkörperdetektor ist ein flacher, mit Halbleitern bestückter Röntgendetektor, bei dem innerhalb des Gerätes Röntgenphotonen direkt oder indirekt in ein elektrisches (Bild)Signal gewandelt werden.

Filmdosimeter

siehe Gleitschattenfilmdosimeter

Filter

Unter Filter wird Material verstanden, das in den Röntgenstrahl eingebracht wird, um das Strahlenspektrum „aufzuhärten“. Mit einem Filter sollen also die weichen Strahlenanteile reduziert werden. Auf diese Weise wird die Anzahl jener Photonen reduziert, die nicht oder nur in geringem Maße zur Bildgebung beitragen, weil sie vollständig oder zu einem großen Teil vom Körper absorbiert werden.

Filter, Eigen-

siehe Eigenfilter