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Sachkunde

Die Sachkunde ist ein Begriff aus der Strahlenschutzqualifikation von Ärzt:innen und wird als Synonym für praktische Erfahrung verwendet. Zum Sachkundeerwerb gehört insofern, sich mit der Indikationsstellung, der Vor- und Nachbereitung des Patienten im Zusammenhang mit der Untersuchung, den Gefahren und Nebenwirkungen der Untersuchung, der Untersuchungsdurchführung und der Befundung vertraut zu machen.

Die Sachkunde umfasst also theoretisches Wissen und praktische Erfahrung bei der Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen in dem jeweiligen medizinischen Anwendungsgebiet. Die Sachkunde ist unter ständiger Aufsicht einer Person mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und in einer Einrichtung (z. B. Klinik, Arztpraxis) innerhalb Deutschlands zu erwerben. Die Einrichtung muss auf Grund ihrer technischen und personellen Ausstattung und die Person mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz muss auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit und ihrer fachlichen Kompetenz in der Lage sein, die praktische Anwendung von Röntgenstrahlung den Erfordernissen des Strahlenschutzes entsprechend zu vermitteln.

Der Erwerb der Sachkunde ist durch ein Zeugnis nachzuweisen. Das Zeugnis ist von der jeweiligen fachkundigen Person auszustellen, unter deren Aufsicht und Verantwortung die Sachkunde oder Teile hiervon erworben wurden. Für den Erwerb der Fachkunden sind jeweils eine bestimmte Zeit des Sachkundeerwerbs und Richtzahlen hinsichtlich Untersuchungen und Befundungen nachzuweisen.

Sachkunde kann (teilweise) auch anhand einer Fallsammlung vermittelt bzw. erworben werden.

Sachverständigenprüfung

Einrichtungen zur Anwendung ionisierender Strahlen (ob diagnostisch oder therapeutisch) müssen – gerade im Hinblick auf den Strahlenschutz – sicher sein. Immer dann, wenn eine Röntgenanlage neu in Betrieb genommen wird oder wesentliche Änderungen erfolgten und darüber hinaus generell alle 5 Jahre ist eine Überprüfung durch einen Sachverständigen erforderlich. Ziel der Sachverständigenprüfung ist die Beurteilung, ob bei dem beabsichtigten Betrieb alle Einrichtungen vorhanden und die notwendigen Maßnahmen getroffen sind, die nach dem Stand der Technik für einen ausreichenden Schutz von Mensch und Umwelt sorgen. Insofern überprüft der Sachverständige bspw. die Wirksamkeit des baulichen Strahlenschutzes und das Vorhandensein erforderlicher Schutzmittel.