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Strahlenschutzanweisung

Eine Strahlenschutzanweisung ist ein Dokument, mit dem Strahlenschutzverantwortliche für den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen oder den Umgang mit Radionukliden Regeln aufstellen, die dazu dienen, den erforderlichen Strahlenschutz zu gewährleisten. Insofern gehören u. a. hierarchische und organisatorische Vorgaben für den Alltag dazu, aber auch Vorgaben für Stör- und Notfälle, Funktionsüberprüfungen, Wartungen und Dokumentationen.

Strahlenschutzanweisungen sind bei dem Betrieb von Röntgenanlagen in der Regel nicht erforderlich – anders als in der Nuklearmedizin und der Strahlentherapie.

Strahlenschutzbeauftragte

Strahlenschutzbeauftrage (SSB) sind Personen, die den Strahlenschutzverantwortlichen (SSV) oder den von ihnen benannten Strahlenschutzbevollmächtigten bei der operativen Umsetzung strahlenschutzrechtlicher Vorgaben im Alltagsbetrieb unterstützen. Sie müssen fachkundig sein, berufen und der Behörde benannt werden. Dazu ist auch der Nachweis ihrer Zuverlässigkeit erforderlich. Ferner ist eine genaue Abgrenzung des Aufgaben- und Verantwortungsbereiches gefordert, wenn mehrere SSB berufen werden. Im Hinblick auf den Strahlenschutz braucht der SSB Weisungsrechte. Zu seinen Pflichten gehören u. a. die hausinterne Organisation der Personendosimetrie sowie die Einweisungen und regelmäßigen Unterweisungen. Gegenüber dem SSV hat er – gerade im Hinblick auf das Aufzeigen von Lücken im Strahlenschutz – das Vortragsrecht.

Ist ein/e Strahlenschutzverantwortliche/r selbst fachkundig und während des Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen immer verfügbar, so muss von ihr oder ihm kein SSB benannt werden.

Strahlenschutzbereich

Strahlenschutzbereiche sind örtlich ausgewiesene Bereiche im Umfeld von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und beim Umgang mit radioaktiven Stoffe, die dem Strahlenschutzrecht unterliegen.

Vom Gesetzgeber sind 3 verschiedene Strahlenschutzbereiche definiert, die sich durch verschiedene potenzielle Strahlenexpositionen pro Zeiteinheit unterscheiden. Die damit verbundene Risiken führen zu entsprechenden Schutzmaßnahmen. Diese betreffen bspw. Vorgaben im Hinblick auf Zutrittsbeschränkungen und Kontroll- und Schutzmaßnahmen.

In allen Strahlenschutzbereich besteht die Pflicht zur amtlichen Personendosimetrie – wobei die Strahlenschutzbeauftragten/Strahlenschutzverantwortlichen im Überwachungsbereich darauf verzichten kann, wenn 1 mSv eff. Dosis /Jahr durch die betroffene Persone nicht überschritten werden kann.

Strahlenschutzbevollmächtigte

Die Funktion der Strahlenschutzbevollmächtigten ist im Strahlenschutzrecht nicht definiert. Dennoch bedienen sich insbesondere große Einrichtungen wie Universitäten und Universitätskliniken sowie Grossbetriebe der Strahlenschutzbevollmächtigten. Sie stellen eine Ebene zwischen der/m obersten Chef:in der Einrichtung (und somit Strahlenschutzverantwortlichen – SSV) und den Strahlenschutzbeauftragten dar. Die Benennung einer/s Strahlenschutzbevollmächtigten als Vertreter des SSV erfolgt in der Regel dann, wenn SSV als Verwaltungsleitung (bspw. Präsident:in einer Hochschule) die Aufgaben der SSV faktisch gar nicht wahrnehmen können. In dem Fall steht ihr oder ihm der Strahlenschutzbevollmächtigte zur Seite. Rechtlich bleibt jedoch der SSV verantwortlich.

Strahlenschutzgrundsätze

Die internationale Atomenergiebehörde (IAEA) nennt zehn Grundsätze, die Fundamental Safety Principles. Im deutschen Strahlenschutzrecht werden drei genannt:

Strahlenschutzkommission

Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist eine Einrichtung des Bundesumweltministeriums. Die Strahlenschutzkommission berät das Bundesministerium in allen Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nicht-ionisierenden Strahlen.

Die Mitgliedschaft in der SSK ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. In der Regel besteht die Strahlenschutzkommission aus 14 Experten, die besondere Erfahrungen besitzen im Bereich der Strahlenmedizin, Radioökologie, Strahlenbiologie, Strahlenrisiko, Strahlenschutztechnik, Notfallschutz unds NichtionisierendeStrahlung.

Das zuständige Bundesministerium beruft die Mitglieder der SSK in der Regel für die Dauer von 3 Kalenderjahren.

(Textquelle: www.ssk.de)

Strahlenschutzmantel

Der Strahlenschutzmantel ist eine rundum geschlossene Bleischürze, die den Anwender oder helfende Personen im Umfeld ionisierender Strahlung schützen soll. Im Gegensatz zur Schürze ist der Träger durch den Strahlenschutzmantel auch von hinten und damit vor Sekundär- und Tertiärstrahlung auch dann geschützt, wenn er sich z. B. während einer Durchleuchtungssituation umdreht.

Alternativ zu Mantel aber hinsichtlich des Rundumschutzes mit diesem vergleichbar ist der Zweiteiler mit einem Oberteil und inem Rock, die sich auf Hüfthöhe überlappen.

Der Rundumschutz sollte insbesondere bei langen Durchleuchtungen, Interventionen und im Operationssaal getragen werden.