Weisungsrecht
Unter Weisungsrecht versteht man das Recht, einer anderen Person Weisungen geben zu dürfen – mit der Pflicht des anderen, diese umsetzen zu müssen.
Strahlenschutzbeauftragte haben aufgrund ihrer Position und der damit verbundenen Pflichten – und in dem von der oder dem Strahlenschutzverantwortlichen eingeräumten Rahmen – das Recht, anderen, ggf. sogar Fachvorgesetzten, Weisungen zum Strahlenschutz erteilen zu können. Sie haben Weisungsrecht.
Ausgesprochene Weisungen haben arbeitsrechtliche und darüber hinaus (bei Nichtbeachtung und entsprechendem Schaden) ggf. auch zivil- und strafrechtliche Bedeutung.
