Vortragsrecht
Unter Vortragsrecht versteht man das Recht, etwas vortragen zu dürfen – mit der Pflicht des anderen, dies anhören zu müssen.
Strahlenschutzbeauftragte haben aufgrund ihrer Position und der damit verbundenen Pflichten das Recht, den Strahlenschutzverantwortlichen Mängel im Strahlenschutz vorzutragen – es ihr Vortragsrecht.
Siehe auch: Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte
