Aufklärung
Als Aufklärung wird in der Medizin die Information der Patient:innen über ein diagnostisches oder therapeutisches Verfahren verstanden, mit der diese in die Lage versetzt werden sollen, selbst entscheiden zu können, ob die Untersuchung bzw. die Therapie gewünscht oder abgelehnt wird. Für eine solche Entscheidung benötigen die Patient:innen entsprechende Informationen über ihre Erkrankung oder Verdachtsdiagnosen, über die zur Verfügung stehenden Verfahren mit ihren Vor- und Nachteilen sowie über mögliche Risiken, die mit den verschiedenen Verfahren einhergehen.
Nach geltender deutscher Rechtsprechung muss die Aufklärung zwingend durch eine (Zahn)Ärztin oder einen (Zahn)Arzt erfolgen.
