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Selbstbestimmungsrecht

Die Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das in der Grundrechtscharta der Europäischen Union und im deutschen Grundgesetz verankert ist. Zu der Selbstbestimmung gehört es auch, selber über Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen entscheiden zu können. Das haben ärztliches und nicht ärztliches-medizinisches Personal auch im Rahmen der medizinischen Behandlung zu beachten. Damit der Patient aber frei entscheiden kann, muss er informiert sein. Insofern impliziert das Selbstbestimmungsrecht des Patienten auch das Recht auf Information – Informationen über die Erkrankung, Vor- und Nachteile sowie die wesentlichen Komplikationsmöglichkeiten einer Untersuchung oder Behandlung und mögliche alternative Behandlungsmaßnahmen.

Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten ist rechtswidrig und kann als strafbare Körperverletzung gewertet werden (§ 223 StGB).

Siehe auch: Aufklärung