Strahlenschutzbeauftragte
Strahlenschutzbeauftrage (SSB) sind Personen, die den Strahlenschutzverantwortlichen (SSV) oder den von ihnen benannten Strahlenschutzbevollmächtigten bei der operativen Umsetzung strahlenschutzrechtlicher Vorgaben im Alltagsbetrieb unterstützen. Sie müssen fachkundig sein, berufen und der Behörde benannt werden. Dazu ist auch der Nachweis ihrer Zuverlässigkeit erforderlich. Ferner ist eine genaue Abgrenzung des Aufgaben- und Verantwortungsbereiches gefordert, wenn mehrere SSB berufen werden. Im Hinblick auf den Strahlenschutz braucht der SSB Weisungsrechte. Zu seinen Pflichten gehören u. a. die hausinterne Organisation der Personendosimetrie sowie die Einweisungen und regelmäßigen Unterweisungen. Gegenüber dem SSV hat er – gerade im Hinblick auf das Aufzeigen von Lücken im Strahlenschutz – das Vortragsrecht.
Ist ein/e Strahlenschutzverantwortliche/r selbst fachkundig und während des Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen immer verfügbar, so muss von ihr oder ihm kein SSB benannt werden.
