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Strahlenschutzkommission
Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist eine Einrichtung des Bundesumweltministeriums. Die Strahlenschutzkommission berät das Bundesministerium in allen Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nicht-ionisierenden Strahlen.
Die Mitgliedschaft in der SSK ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. In der Regel besteht die Strahlenschutzkommission aus 14 Experten, die besondere Erfahrungen besitzen im Bereich der Strahlenmedizin, Radioökologie, Strahlenbiologie, Strahlenrisiko, Strahlenschutztechnik, Notfallschutz unds NichtionisierendeStrahlung.
Das zuständige Bundesministerium beruft die Mitglieder der SSK in der Regel für die Dauer von 3 Kalenderjahren.
(Textquelle: www.ssk.de)
Strahlenschutzmantel
Der Strahlenschutzmantel ist eine rundum geschlossene Bleischürze, die den Anwender oder helfende Personen im Umfeld ionisierender Strahlung schützen soll. Im Gegensatz zur Schürze ist der Träger durch den Strahlenschutzmantel auch von hinten und damit vor Sekundär- und Tertiärstrahlung auch dann geschützt, wenn er sich z. B. während einer Durchleuchtungssituation umdreht.
Alternativ zu Mantel aber hinsichtlich des Rundumschutzes mit diesem vergleichbar ist der Zweiteiler mit einem Oberteil und inem Rock, die sich auf Hüfthöhe überlappen.
Der Rundumschutz sollte insbesondere bei langen Durchleuchtungen, Interventionen und im Operationssaal getragen werden.
Strahlenschutzregister

“Das Strahlenschutzregister (SSR) ist eine zentrale Einrichtung des Bundes zur Überwachung der beruflichen Strahlenexposition. Es hat die Aufgabe, für alle beruflich strahlenexponierten Personen bundesweit und langfristig die Ausgabe der Strahlenpässe sowie die Einhaltung der Körperdosisgrenzwerte zu überwachen. Das SSR trägt zur Weiterentwicklung des beruflichen Strahlenschutzes nach Stand von Wissenschaft und Technik bei und sorgt für Transparenz und Harmonisierung der beruflichen Strahlenschutzüberwachung in Europa.Die grundsätzlichen Regelungen des beruflichen Strahlenschutzes sind im Atomgesetz sowie durch das Strahlenschutzrecht festgelegt. Die Zuständigkeit im Bereich der Überwachung der beruflichen Strahlenexposition liegt bei den Bundesländern, die im Wege der Bundesauftragsverwaltung tätig werden. In Folge dieser Aufteilung der Zuständigkeiten ist die Durchführung der beruflichen Strahlenschutzüberwachung auf zahlreiche Institutionen und Behörden verteilt: Von den zuständigen Landesbehörden bestimmte Messstellen ermitteln regelmäßig Körperdosiswerte, die beruflich strahlenexponierte Personen aus einer externen Strahlenexposition und gegebenenfalls auch in Folge einer Inkorporation von Radionukliden erhalten. Diese Dosisfeststellungen sowie Festsetzungen von Ersatzdosen durch Aufsichtsbehörden oder gegebenenfalls weitere Mitteilungen zur Dosiskontrolle werden laufend an das Strahlenschutzregister gemeldet. Hier werden die Überwachungsergebnisse personenbezogen zusammengeführt und ausgewertet.”
(Textquelle: Bundesamt für Strahlenschutz – BfS)
Strahlenschutzverantwortliche
Strahlenschutzverantwortliche sind jene, die eine anzeige- oder genehmigungspflichtige Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen betreiben oder entsprechende Radionuklide in ihren Betrieb einsetzen. Strahlenschutzverantwortliche sind nach innen und außen für die ordnungsgemäße Verwendung bzw. die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften verantwortlich – auch dann, wenn sie Aufgaben delegieren. Handelt es sich bei der oder dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person oder um eine rechtsfähige Personengesellschaft, werden die Aufgaben der Strahlenschutzverantwortlichen (als juristische Person) von der durch Gesetz, Satzung oder Vertrag zur Vertretung berechtigten Person wahrgenommen (also einer natürlichen Person). Besteht das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so ist der zuständigen Behörde mitzuteilen, welche dieser Personen die Aufgaben der oder des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt. Die Gesamtverantwortung aller Organmitglieder oder Mitglieder der Personenvereinigung bleibt hiervon unberührt.
Strahlenspektrum
Bei der Erzeugung von Röntgenstrahlung wird mit der Bremsstrahlung – auch wenn mit der kV eine bestimmte Energie eingestellt wird – immer ein Strahlenspektrum erzeugt. Beim Röntgen entstehen bei einer Einstellung von 100 kV Photonen von 0 keV bis zu einer Grenzenergie von 100 keV. Die meisten Photonen haben eine Energie von ca 100/2, also ca. 50 keV
Strahlung, die besonders weich ist, sollte – da sie vom Körper absorbiert wird, ohne zum Bild beizutragen – herausgefiltert werden.
Siehe auch: Filterung
