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EURATOM-Richtlinie 2013/59
Der EURATOM-Vertrag wird durch Richtlinien der EURATOM ergänzt und aktualisiert. Die Richtlinien spiegeln auf diese Weise den wissenschaftlichen Kenntnisstand und den Stand der Technik wieder.
Kapitel 1 Artikel 1 „In dieser Richtlinie werden einheitliche grundlegende Sicherheitsnormen für den Schutz von Personen, die beruflicher oder medizinischer Exposition oder der Exposition der Bevölkerung ausgesetzt sind, vor den Gefahren durch ionisierende Strahlung festgelegt.“
Mit ihr erfolgt die Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:013:0001:0073:DE:PDF
Siehe auch EURATOM-Grundnorm.
EURATOM-Richtlinie 96/26
Der EURATOM-Vertrag wird durch Richtlinien der EURATOM ergänzt und aktualisiert. Die Richtlinien spiegeln auf diese Weise den wissenschaftlichen Kenntnisstand und den Stand der Technik wieder.
Zur Richtlinie 96/26 hieß es:
„(7) Die Richtlinie 96/29/Euratom legt Grundnormen für den Schutz der Arbeitskräfte, die die medizinische Exposition durchführen, sowie der Bevölkerung fest; sie stellt sicher, daß die Summe der Beiträge zur Strahlenexposition der Gesamtbevölkerung ständig kontrolliert wird.“
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:31996L0029&from=EN
Diese Grundnorm wurde abgelöst durch die Grundnorm 2013/59/Euratom.
EURATOM-Richtlinie 97/43
Der EURATOM-Vertrag wird durch Richtlinien der EURATOM ergänzt und aktualisiert. Die Richtlinien spiegeln auf diese Weise den wissenschaftlichen Kenntnisstand und den Stand der Technik wieder.
Zur Richtlinie 97/43 hieß es:
Artikel 1 „Diese Richtlinie ergänzt die Richtlinie 96/29/Euratom und legt die allgemeinen Grundsätze für den Strahlenschutz von Personen in bezug auf …Exposition von Patienten im Rahmen ihrer eigenen medizinischen Untersuchung oder Behandlung, … von Personen im Rahmen arbeitsmedizinischer Überwachung, … von Personen im Rahmen von Reihenuntersuchungen, … von gesunden Personen oder von Patienten, die freiwillig an medizinischen oder biomedizinischen diagnostischen oder therapeutischen Forschungsprogrammen teilnehmen, … von Personen im Rahmen medizinisch-rechtlicher Verfahren … [und] von Personen, die außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit wissentlich und willentlich bei der Unterstützung und Betreuung von Personen helfen, die sich medizinischen Expositionen unterziehen.“
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:31997L0043&from=EN
Diese Grundnorm wurde abgelöst durch die Grundnorm 2013/59/Euratom.
Exposition
Exposition (Strahlenexposition) bezeichnet die Einwirkung von ionisierender Strahlung auf Lebewesen oder Materie. Zur Quantifizierung der Exposition von Menschen wird der Begriff Strahlendosis verwendet. Siehe auch Strahlenexposition.
Expositionszeit

Die Expositionszeit ist die Zeit, der ein Objekt Strahlung ausgesetzt wird.
Beim konventionellen Röntgen ist die Expositionszeit mit der Belichtungszeit gleichzusetzen.
Bei Durchleuchtungsuntersuchungen/Fluoroskopien wird, wenn die Gesamtzeit aller Expositionen gemeint ist, von der Durchleuchtungszeit gesprochen.
Extrafokalstrahlung

Als Extrafokalstrahlung wird jene Strahlung bezeichnet, die außerhalb des Fokus entsteht und so ausgerichtet ist, dass sie neben dem Nutzstrahlenbündel über das Strahlenaustrittsfenster die Röntgenröhre verlassen kann. Ursächlich sind von der Anode rückgestreute Elektronen, die außerhalb des Fokus zur Erzeugung von Röntgenstrahlung führen. Da diese Photonen nicht im Nutzstrahlenbündel liegen und dessen Strahlengeometrie folgt, führt Extrafokalstrahlung entweder zu keinen Bildbeitrag oder zu einer Verschlechterung des Bildes.
Theoretisch ebenfalls außerhalb des Fokus entstehende Strahlung, die aber die Röhre nicht durch das Strahlenaustrittsfenster verlässt, sondern das Röhrengehäuse andernorts überwinden kann, wird als Leckstrahlung bezeichnet.
Bei modernen Röhren sind Extrafokal- und Leckstrahlung vernachlässigbar gering.

