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EURATOM-Richtlinie 96/26

Der EURATOM-Vertrag wird durch Richtlinien der EURATOM ergänzt und aktualisiert. Die Richtlinien spiegeln auf diese Weise den wissenschaftlichen Kenntnisstand und den Stand der Technik wieder.

Zur Richtlinie 96/26 hieß es:

„(7) Die Richtlinie 96/29/Euratom legt Grundnormen für den Schutz der Arbeitskräfte, die die medizinische Exposition durchführen, sowie der Bevölkerung fest; sie stellt sicher, daß die Summe der Beiträge zur Strahlenexposition der Gesamtbevölkerung ständig kontrolliert wird.“

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:31996L0029&from=EN

Diese Grundnorm wurde abgelöst durch die Grundnorm 2013/59/Euratom.

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