EURATOM

Die EURATOM als Europäische Atomgemeinschaft basiert auf den Römischen Verträgen vom 25. März 1957. Im Zuge der Römischen Verträge wurde durch die EWG-Gründungsländer Frankreich, Italien, die Bundesrepublik Deutschland und die Beneluxstaaten beschlossen, gemeinsam die friedliche und sichere Nutzung der Kernenergie zu fördern. Hintergrund war das Bestreben, gemeinschaftlich die Energie zu schaffen und zu sichern, die für die friedliche Entwicklung Europas erforderlich ist.
Im Hinblick die sichere Nutzung der Kernenergie wurde der EURATOM-Vertrag auch die Grundlage für europäisch einheitliche Strahlenschutzgrundsätze u. a. mit der Festlegung von Grenzwerten.
