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Ersatzdosis

Bei Personen, die sich in einem Strahlenschutzbereich aufhalten, ist die amtliche Personendosimetrie vorgeschrieben. Kann in einem Monat die reale Personendosis nicht bestimmt werden, weil bspw. das amtliche Personendosimeter verloren gegangen ist, beschädigt wurde oder in einem Röntgenraum vergessen wurde, so dass ein falsch hoher Wert anzunehmen ist, so muss gemäß der Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen von der Behörde die Ersatzdosis festgelegt werden bspw. durch den Vergleich mit einer Person, die am gleichen Arbeitsplatz ähnliche Tätigkeiten durchführt oder durch alle sonstigen festgehaltenen Dosiswerte der betroffenen Person.