Anode

Die Anode ist eine positiv geladene Elektrode, die negativ geladene Ionen (in der Röntgenröhre sind es die an der Kathode freigesetzten Elektronen) anzieht.

In der Röntgenröhre ist an die Anode eine hohe Spannung angelegt (Röhren- oder Anodenspannung), die zu einer positiven Ladung der Anode führt. Die Ladung der Anode bewirkt die Anziehung der an der Kathode freigesetzten Elektronen. Je höher die Röhrenspannung – gemessen in kV – um so schneller werden die Elektronen.

Die Elektronen treffen aufgrund der hohen Röhrenspannung (zwischen ca. 30 und 140 kV) mit einer hohen kinetischen Energie (Beschleunigungsenergie) auf die Anode, wo dann u.a. die Röntgenstrahlung entsteht. Die Röhrenspannung ist tendenziell um so energiereicher bzw. kurzwelliger, je höher die Röhrenspannung ist.

Nur 1 % der eintreffenden Energie wird zu Röntgenstrahlung und 99 % in Wärme umgewandelt. Der Aufbau der Anode als sich drehender Teller soll dazu beitragen, dass die Wärme auf dem Teller verteilt und die punktuelle Hitzebelastung reduziert wird.

Anodenspannung

Die Anoden- oder Röhrenspannung ist die Spannung, die zwischen Kathode und Anode angebracht zur Beschleunigung der Elektronen führt. Gemessen wird die Anodenspannung in Kilovolt, abgekürzt kV. Je höher die Anodenspannung, um so stärker ist positive Ladung der Anode, folglich ihre Anziehungskraft und damit die Beschleunigung der Elektronen, also die kinetische Energie, mit der die Elektronen auf die Anode auftreffen. Und je höher die kinetische Energie, um so energiereicher, kurzwelliger bzw. härter ist die auf der Anode entstehende Röntgenstrahlung.

Anwender

Als Anwender gelten jene Personen, die ionisierende Strahlen anwenden bzw. im Rahmen ihrer Tätigkeit bspw. am Menschen einsetzen. Anwender:

  • müssen mindestens Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen, dürfen aber auch dann nur unter Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen Person arbeiten oder
  • müssen selbst die entsprechende, also die für das Verfahren passende Fachkunde besitzen.

Anzeigeverfahren

Für den Betrieb von vielen Röntgenanlagen und Störstrahlern genügt in der Regel ein Anzeigeverfahren (z.B. wenn eine Bauartzulassung vorliegt).

Die Bezeichnung Anzeigeverfahren rührt daher, dass nach dem Einreichen aller Unterlagen in der Regel die Erlaubnis für den Betrieb der Anlage unmittelbar erteilt werden kann bzw. als erteilt gilt, wenn 4 Wochen verstrichen sind, ohne dass die Behörde den Betrieb untersagt hat.

Vergl. Genehmigungsverfahren