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Anode

Die Anode ist eine positiv geladene Elektrode, die negativ geladene Ionen (in der Röntgenröhre sind es die an der Kathode freigesetzten Elektronen) anzieht.

In der Röntgenröhre ist an die Anode eine hohe Spannung angelegt (Röhren- oder Anodenspannung), die zu einer positiven Ladung der Anode führt. Die Ladung der Anode bewirkt die Anziehung der an der Kathode freigesetzten Elektronen. Je höher die Röhrenspannung – gemessen in kV – um so schneller werden die Elektronen.

Die Elektronen treffen aufgrund der hohen Röhrenspannung (zwischen ca. 30 und 140 kV) mit einer hohen kinetischen Energie (Beschleunigungsenergie) auf die Anode, wo dann u.a. die Röntgenstrahlung entsteht. Die Röhrenspannung ist tendenziell um so energiereicher bzw. kurzwelliger, je höher die Röhrenspannung ist.

Nur 1 % der eintreffenden Energie wird zu Röntgenstrahlung und 99 % in Wärme umgewandelt. Der Aufbau der Anode als sich drehender Teller soll dazu beitragen, dass die Wärme auf dem Teller verteilt und die punktuelle Hitzebelastung reduziert wird.

Anodenspannung

Die Anoden- oder Röhrenspannung ist die Spannung, die zwischen Kathode und Anode angebracht zur Beschleunigung der Elektronen führt. Gemessen wird die Anodenspannung in Kilovolt, abgekürzt kV. Je höher die Anodenspannung, um so stärker ist positive Ladung der Anode, folglich ihre Anziehungskraft und damit die Beschleunigung der Elektronen, also die kinetische Energie, mit der die Elektronen auf die Anode auftreffen. Und je höher die kinetische Energie, um so energiereicher, kurzwelliger bzw. härter ist die auf der Anode entstehende Röntgenstrahlung.

Anwender

Als Anwender gelten jene Personen, die ionisierende Strahlen anwenden bzw. im Rahmen ihrer Tätigkeit bspw. am Menschen einsetzen. Anwender:

  • müssen mindestens Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen, dürfen aber auch dann nur unter Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen Person arbeiten oder
  • müssen selbst die entsprechende, also die für das Verfahren passende Fachkunde besitzen.

Anzeigeverfahren

Für den Betrieb von vielen Röntgenanlagen und Störstrahlern genügt in der Regel ein Anzeigeverfahren (z.B. wenn eine Bauartzulassung vorliegt).

Die Bezeichnung Anzeigeverfahren rührt daher, dass nach dem Einreichen aller Unterlagen in der Regel die Erlaubnis für den Betrieb der Anlage unmittelbar erteilt werden kann bzw. als erteilt gilt, wenn 4 Wochen verstrichen sind, ohne dass die Behörde den Betrieb untersagt hat.

Vergl. Genehmigungsverfahren

Äquivalentdosis

Der Begriff der Äquivalentdosis steht für eine Vergleichbarkeit der biologischen Wirkung von Dosen unterschiedlicher Strahlenarten. Es handelt sich insofern um einen strahlenartnormierten Dosisbegriff.

Es gibt nicht “die eine” Äquivalentdosis, sondern verschiedene – je nachdem, was betrachtet wird. Wird in der Haut gemessen, dann handelt es sich bei der ermittelten Äquivalentdosis und die Hautäquivalentdosis; wird die Dosis an einem repräsentativen Ort als Wert für den ganzen Körper gemessen, dann handelt es sich um die Abschätzung der efffektiven Dosis.

Berechnet wird die Äquivalentdosis als Produkt aus der gemessenen Energiedosis D (in Gy) x Strahlenqualitäts-/Strahlenwichtungsfaktor.

Dadurch dass der Qualitäts-/Wichtungsfaktor dimensionslos ist, würde als Einheit das Gy bestehen bleiben. Um jedoch Verwechslungen vorzubeugen, wurde für die Äquivalentdosen eine eigene Einheit geschaffen: das Sievert (Sv).

Es gibt – wie oben bereits erkennbar wurde – unterschiedliche Äquivalentdosen. Zu ihnen gehören die Schutzgrößen und die Meß- bzw. operativen Größen.

Arbeitsanweisung

Die Arbeitsanweisung ist in einem Betrieb eine arbeitsrechtlich verbindliche dienstliche Vorgabe für die Durchführung beschriebener Handlungen und Vorgänge.

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) entwickelt in ggf. interdisziplinärer Zusammenarbeit von Experten medizinische Leitlinien. Sie sind allgemein zugänglich.

http://www.awmf.org

Arzt, fachkundiger

Siehe auch fachkundiger Arzt

Ärztliche Stelle

Die Ärztliche Stelle ist eine strahlenschutzrechtlich geforderte Instanz mit Behördenfunktion, die die Einhaltung der Qualitätsvorgaben bei der Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen überprüfen und sicherstellen soll. Es gibt für die Humanmedizin die Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung in der Radiologie, die Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin und die Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung in der Strahlentherapie. Die Überprüfung stützt sich auf Abnahme- und Konstanzprüfungen sowie auf konkrete Behandlungsunterlagen von Patient:innen und erfolgt nach normativen Vorgaben (z.B. Richtlinie zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik der Bundesärztekammer, Diagnostische Referenzwerte des Bundesamtes für Strahlenschutz u.ä.). Betrachtet werden: die bestehende Technik, die technische Umsetzung einer Untersuchung/Behandlung, die Indikationsstellung und die Befundung.

Bedenke: unzureichende Technik, die fehlerhafte Umsetzung und die falsche Indikationsstellung können direkt und die fehlerhafte Befundung als Grund für eine eigentlich nicht erforderliche weitere Untersuchung indirekt zur unnötigen oder unnötig hohen Strahlenexposition führen. Deshalb setzt die Prüfung an den genannten Punkten an.

Die Errichtung der Ärztlichen Stellen obliegt nach Heilberufsgesetz den Kammern, ist aber nicht zwangsweise dort beheimatet.

Atom

Atome bestehen aus einem Kern und einer Atomhülle und sind die grundlegenden Bausteine von Materie. Sie sind im Durchmesser etwa 0,1 nm. groß. Dabei konzentrieren sich 99,9 % der Masse auf den Atomkern und nur ein verschwindend kleiner Rest wird durch die Atomhülle bzw. die Atomschalen mit den darin sich befindenden Elektronen aufgebracht.

Die Eigenschaften eines Atoms – gemeint sind bspw. Größe, Masse, physikalische und chemische Eigenschaften – resultieren aus dem Aufbau des Atoms. Bedeutsam sind die Anzahl der im Atomkern enthaltenen Protonen und Neutronen, die Zahl der Atomschalen sowie der darin enthaltenen Elektronen und die Ladung des Atoms.

Die Zahl der Nukleonen (also aller Kernteilchen) bestimmt die Massezahl (bedenke: Der Kern bestimmt das Gewicht des Atoms), die Zahl der Protonen, also der positiv geladenen Kernteilchen, die Ordnungszahl des Atoms (beim neutralen Atom zugleich Zahl der negativ geladenen Elektronen in der Atomhülle).

Ein Ion ist ein geladenes Atom. Die Ladung entsteht durch den Verlust oder den Gewinn eines zusätzlichen Elektrons.