A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T Ü V W Z

rechtfertigende Indikation

Die rechtfertigende Indikation ist ein rechtlich definierter Begriff aus dem Strahlenschutz, die ihren Ursprung in der EURATOM-Richtlinie 96/26 und seither einen festen Platz im Strahlenschutzrecht hat.

Es ist die … “Entscheidung eines Arztes oder Zahnarztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz, dass und in welcher Weise Röntgenstrahlung am Menschen in der Heilkunde oder Zahnheilkunde angewendet wird.”

Die rechtfertigende Indikation ist also zwingende Voraussetzung für die rechtmäßige Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen und darf nur vom fachkundigen und somit entsprechend qualifiziertem Arzt oder Zahnarzt gestellt werden. Die rechtfertigende Indikation erfordert die Feststellung, dass der gesundheitliche Nutzen der Anwendung am Menschen gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt.

Rechtfertigung

Die Rechtfertigung gehört zu den 3 Strahlenschutzgrundsätzen.

Die Rechtfertigung ist seit der EURATOM-Richtlinie 96/23 zum Rechtsbegriff geworden.

Immer dann, wenn eine Person jenseits der natürlichen Strahlung und jenseits des allgemeinen Staatgebietes (also in einem Strahlenschutzbereich) ionisierender Strahlung ausgesetzt werden soll, ist eine Rechtfertiging, also die Feststellung des Erfordernisses Voraussetzung. Insofern ist auch bei beruflich strahlenexponierten Personen und Begleitpersonen keine Exposition ohne Rechtfertigung erlaubt – auch wenn diese bei beruflich strahlenexponiertem Personal nicht jedesmal dokumentiert werden muss.

Im deutschen Strahlenschutzrecht wird im Zusammenhang mit der medizinischen Anwendung an Patient:innen der Begriff der rechtfertigenden Indikation verwendet.

Nur wer über eine Fachkunde verfügt, darf die Anwendung ionisiernde Strahlung am Menschen rechtfertigen.

Siehe auch: Strahlenschutzgrundsätze und Fachkunde

Referenzwert, diagnostischer

siehe diagnostischer Referenzwert

rekursive Filterung

Bei der rekursiven („zurückgehenden“) Filterung handelt es sich um die zeitliche Filterung eines Bildes. Das bedeutet, dass das aktuell gezeigte Bild nicht allein aus dem letzten Belichtungspuls heraus entsteht, sondern jeder Bildpunkt aus zeitlich unterschiedlich weit zurückliegenden Pulsen berechnet wird. Bei einem Mischfaktor von 2 fließt das aktuelle Bild zu 50 % ein, das davor liegende zu 30 % und das davor liegende zu 20 %. Die rekursive Filterung kann bei der gepulsten Durchleuchtung eingesetzt werden. So lässt sich die Pulsrate (und folglich die Dosis) reduzieren. Zugleich bleibt trotz reduzierter Zahl an Urspungsbildern der Eindruck eines – je nach Pulsrate – mehr oder weniger „flüssigeren“ Films erhalten. Nachteile der Technik sind: Bewegungen „ziehen nach“ und der Kontrast wird reduziert. Zugleich wird aber auch das Rauschen gemindert (um den Faktor Wurzel von 2 x Mischfaktor – 1).

Richtlinie 2013/59, EURATOM

siehe EURATOM-Richtlinie 2013/59.

Richtlinie 96/26, EURATOM

siehe EURATOM-Richtlinie 96/26

Richtlinie 97/43, EURATOM

Siehe EURATOM-Richtlinie 97/43.

Richtlinien des Bundesumweltministeriums

Richtlinien stehen in der Rangfolge unter Gesetzen und Verordnungen. Sie ergänzen diese.

Das Bundesumweltministerium kann bspw. Richtlinien herausgegeben, mit denen Vorgaben für die Umsetzung des Strahlenschutzrechts bzw. der Gesetze und Verordnungen gemacht werden. Eine der wichtigen Richtlinien ist die “Fachkunderichtlinie” (Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin), in der geregelt wird, wie Anwender:innen von Röntgenstrahlen in der Medizin zu qualifizieren sind.

RIS

siehe Radiologieinformationssystem

Roadmapping

Das Roadmapping ist ein Verfahren, dass in der Angiographie angewendet wird. Dabei wird das Füllungsbild einer zunächst durchgeführten Gefäßdarstellung als Maske verwendet. Das Füllungsbild wird (bei unveränderter Position von Röhre und Patient) vom aktuellen Durchleuchtungsbild subtrahiert. Das bedeutet: Strukturen (wie die Knochen), die in beiden Bildern aufgenommen werden, werden nicht gezeigt. Das Kontrastmittel in den Gefäßen wird „negativ“ und der Katheter positiv dargestellt. So wird das Kontrastmittelbild zur Roadmap, zur Straßenkarte und der Arzt kann leicht erkennen, wo er mit seinem Katheter abzweigen muss.