diagnostischer Referenzwert

Die diagnostischen Referenzwerte werden vom Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlicht. Sie können und sollen für jeden Anwender ein Maßstab sein, an dem eigene Untersuchungen im Hinblick auf die resultierende Strahlenexposition und damit den realisierten Strahlenschutz überprüft werden können. Die diagnostischen Referenzwerte sind wie folgt definiert: “Dosiswerte für typische Untersuchungen mit Röntgenstrahlung, bezogen auf Standardphantome oder auf Patientengruppen mit Standardmaßen, mit für die jeweilige Untersuchungsart geeigneten Röntgeneinrichtungen und Untersuchungsverfahren.” Es handelt sich also nicht um Grenzwerte, sondern übliche Obergrenzen, die im Normalfall eingehalten werden sollen und vielfach mit moderner Technik sogar unterschritten werden können. In begründeten Fällen ist es aber auch erlaubt, sie zu überschreiten (z.B. bei einem korpulenten Patienten).
Die diagnostischen Referenzwerte werden von der Ärztlichen Stelle im Rahmen der Qualitätssicherung als Maßstab zur Begutachtung der Untersuchungen herangezogen.
