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Röntgenstrahlung

Röntgenstrahlung ist elektromagnetische Strahlung mit Wellenlängen von 10ˆ-8 bis 10ˆ-12 m. Je geringer die Wellenlänge, um so höher die Frequenz. Für Untersuchungszwecke wird Röntgenstrahlung künstlich erzeugt. Bei der Klassifizierung der eingesetzten Röntgenstrahlung wird typischerweise die Röhrenspannung und damit die kinetische Energie der zur Erzeugung der Röntgenstrahlung eingesetzten Elektronen angegeben. In der Diagnostik werden Energien von etwa 26 bis 140 kV genutzt. Je höher die kinetische Energie um so kurzwelliger und energiereicher ist die Strahlung (bzw. um so weiter reicht das Strahlenspektrum). Man spricht davon, dass sie härter ist. Tatsächlich entsteht immer ein Strahlenspektrum. Auch bei hoher kV entsteht neben harter auch weiche Strahlung. Jene Anteile, die vom Körper absorbiert werden, ohne zum Bild beizutragen, gilt es herauszufiltern. Strahlung bis etwa 50 kV wird als weiche Strahlung, Strahlung von 50 bis 100 kV als mittelharte und Strahlung von über 100 kV als harte Strahlung bezeichnet. Der Einsatz unterschiedlich harter Strahlung erfolgt, um – je nach Organ – den notwendigen Gewebekontrast im Bild sicherstellen zu können. Weiche Strahlung wird tendenziell stärker absorbiert als harte Strahlung. Deshalb sollte aus Strahlenschutzgründen möglichst harte Strahlung eingesetzt werden. Zugleich muss ein ausreichender Bildkontrast erzeugt werden. Das ist der Grund, weshalb bei einem Objekt, dessen Gewebearten ähnliche Röntgenschwächungskoeffizienten aufweisen, eher weiche Strahlung verwendet wird. Dies gilt für die Mammographie. Bei einem Objekt, bei dem hingegen stark unterschiedliche Röntgenschwächungskoeffizienten vorliegen, wird harte Strahlung verwendet. Dies gilt für die Thoraxaufnahme. Bei allen Objekten gilt zudem gleichermaßen, dass die Strahlung energiereich genug sein muss, um das Objekt durchdringen zu können.

Rückstreuung

Unter Rückstreuung wird die Streuung verstanden, die im Objekt entsteht und in Gegenrichtung der ursprünglichen Strahlungsrichtung zurück streut. Die Rückstreuung ist dafür verantwortlich, dass die Oberflächendosis und damit die Hautdosis höher ist als die Einfalldosis.

Sachkunde

Die Sachkunde ist ein Begriff aus der Strahlenschutzqualifikation von Ärzt:innen und wird als Synonym für praktische Erfahrung verwendet. Zum Sachkundeerwerb gehört insofern, sich mit der Indikationsstellung, der Vor- und Nachbereitung des Patienten im Zusammenhang mit der Untersuchung, den Gefahren und Nebenwirkungen der Untersuchung, der Untersuchungsdurchführung und der Befundung vertraut zu machen.

Die Sachkunde umfasst also theoretisches Wissen und praktische Erfahrung bei der Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen in dem jeweiligen medizinischen Anwendungsgebiet. Die Sachkunde ist unter ständiger Aufsicht einer Person mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und in einer Einrichtung (z. B. Klinik, Arztpraxis) innerhalb Deutschlands zu erwerben. Die Einrichtung muss auf Grund ihrer technischen und personellen Ausstattung und die Person mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz muss auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit und ihrer fachlichen Kompetenz in der Lage sein, die praktische Anwendung von Röntgenstrahlung den Erfordernissen des Strahlenschutzes entsprechend zu vermitteln.

Der Erwerb der Sachkunde ist durch ein Zeugnis nachzuweisen. Das Zeugnis ist von der jeweiligen fachkundigen Person auszustellen, unter deren Aufsicht und Verantwortung die Sachkunde oder Teile hiervon erworben wurden. Für den Erwerb der Fachkunden sind jeweils eine bestimmte Zeit des Sachkundeerwerbs und Richtzahlen hinsichtlich Untersuchungen und Befundungen nachzuweisen.

Sachkunde kann (teilweise) auch anhand einer Fallsammlung vermittelt bzw. erworben werden.

Sachverständigenprüfung

Einrichtungen zur Anwendung ionisierender Strahlen (ob diagnostisch oder therapeutisch) müssen – gerade im Hinblick auf den Strahlenschutz – sicher sein. Immer dann, wenn eine Röntgenanlage neu in Betrieb genommen wird oder wesentliche Änderungen erfolgten und darüber hinaus generell alle 5 Jahre ist eine Überprüfung durch einen Sachverständigen erforderlich. Ziel der Sachverständigenprüfung ist die Beurteilung, ob bei dem beabsichtigten Betrieb alle Einrichtungen vorhanden und die notwendigen Maßnahmen getroffen sind, die nach dem Stand der Technik für einen ausreichenden Schutz von Mensch und Umwelt sorgen. Insofern überprüft der Sachverständige bspw. die Wirksamkeit des baulichen Strahlenschutzes und das Vorhandensein erforderlicher Schutzmittel.

Schaden, genetisch

siehe genetischer Schaden

Schaden, somatischer

siehe somatischer Schaden

Schaden, teratogener

siehe teratogener Schaden

Schaltzeit

Die Schaltzeit ist die Zeit vom An- bis zum Abschalten der Röntgenröhre. Für die Röntgenaufnahmen von Kindern ist vorgeschrieben, dass der Generator eine Schaltzeit von ≤ 5 ms einhalten kann. Ist ein Generator nicht in der Lage, in so kurzer Zeit an- und abzuschalten, so ist er für die Kinderradiologie nicht geeignet, da er ggf. länger belichten würde als nötig und folglich zu einer unnötig hohen Strahlenexposition führen würde.

Schilddrüsenschutz

Die Schilddrüse hat einen Gewebewichtungsfaktor von 0,04 und ist insofern – im Vergleich zu den Keimdrüsen mit 0,08 und dem roten Knochenmark mit 0,12 – ein weniger strahlensensibles Organ. Zugleich liegt die Schilddrüse beim Untersucher oberhalb der Schürzengrenze und vorn am Hals, so dass sie von Streustrahlung gut erreicht wird. Deshalb ist es sinnvoll, die Schilddrüse separat zu schützen. Dies geschieht einfach und effektiv mit dem Schilddrüsenschutz – einer kleinen Bleimanschette, die um den Hals gelegt wird. Der Bleigleichwert des Schilddrüsenschutz beträgt 0,5 mm Pb.

Mit dem Schilddrüsenschutz kann je nach Situation die Organdosis der Schilddrüsen um mind. 65 % und die effektive Dosis gegenüber dem ausschließlichen Tragen einer Bleischürze auf die Hälfte gesenkt werden.

Das Tragen des Schilddrüsenschutzes ist für Anwender:innen aus rechtlichen Gründen erforderlich, weil

  • die Dosis – soweit angemessen machbar – auch unterhalb von Grenzwerten so weit wie sinnvoll zu reduzieren ist,
  • Strahlenschutzverantwortliche für den Einsastz von Schutzmitteln zu sorgen haben und
  • eine valide amtliche Personendosimetrie nur möglich ist, wenn auch die Schilddrüse abgedeckt wird (sonst wäre die Messung unter der Schürze nicht repräsentativ).

Schilddrüsenszintigraphie

Bei der Schilddrüsenszintigraphie handelt es sich um die nuklearmedizinische Darstellung der Schilddrüse. Hierzu wird ein Radionuklid intravenös appliziert, das sich dem Stoffwechsel von normalem Jod äquivalent in der Schilddrüse anreichert. Die räumliche Verteilung der Anreicherung und das Ausmaß der Anreicherung werden mit einer Gammakamera aufgenommen. Aufgrund des im Szintigramm festgehaltenen Verteilungsmusters können bspw. sogenannte heiße Knoten mit vermehrter Anreicherung und kalte Knoten mit fehlender Nuklidaufnahme nachgewiesen werden.