Strahlenschutzbevollmächtigte
Die Funktion der Strahlenschutzbevollmächtigten ist im Strahlenschutzrecht nicht definiert. Dennoch bedienen sich insbesondere große Einrichtungen wie Universitäten und Universitätskliniken sowie Grossbetriebe der Strahlenschutzbevollmächtigten. Sie stellen eine Ebene zwischen der/m obersten Chef:in der Einrichtung (und somit Strahlenschutzverantwortlichen – SSV) und den Strahlenschutzbeauftragten dar. Die Benennung einer/s Strahlenschutzbevollmächtigten als Vertreter des SSV erfolgt in der Regel dann, wenn SSV als Verwaltungsleitung (bspw. Präsident:in einer Hochschule) die Aufgaben der SSV faktisch gar nicht wahrnehmen können. In dem Fall steht ihr oder ihm der Strahlenschutzbevollmächtigte zur Seite. Rechtlich bleibt jedoch der SSV verantwortlich.
