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rechtfertigende Indikation

Die rechtfertigende Indikation ist ein rechtlich definierter Begriff aus dem Strahlenschutz, die ihren Ursprung in der EURATOM-Richtlinie 96/26 und seither einen festen Platz im Strahlenschutzrecht hat.

Es ist die … “Entscheidung eines Arztes oder Zahnarztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz, dass und in welcher Weise Röntgenstrahlung am Menschen in der Heilkunde oder Zahnheilkunde angewendet wird.”

Die rechtfertigende Indikation ist also zwingende Voraussetzung für die rechtmäßige Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen und darf nur vom fachkundigen und somit entsprechend qualifiziertem Arzt oder Zahnarzt gestellt werden. Die rechtfertigende Indikation erfordert die Feststellung, dass der gesundheitliche Nutzen der Anwendung am Menschen gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt.

Rechtfertigung

Die Rechtfertigung gehört zu den 3 Strahlenschutzgrundsätzen.

Die Rechtfertigung ist seit der EURATOM-Richtlinie 96/23 zum Rechtsbegriff geworden.

Immer dann, wenn eine Person jenseits der natürlichen Strahlung und jenseits des allgemeinen Staatgebietes (also in einem Strahlenschutzbereich) ionisierender Strahlung ausgesetzt werden soll, ist eine Rechtfertiging, also die Feststellung des Erfordernisses Voraussetzung. Insofern ist auch bei beruflich strahlenexponierten Personen und Begleitpersonen keine Exposition ohne Rechtfertigung erlaubt – auch wenn diese bei beruflich strahlenexponiertem Personal nicht jedesmal dokumentiert werden muss.

Im deutschen Strahlenschutzrecht wird im Zusammenhang mit der medizinischen Anwendung an Patient:innen der Begriff der rechtfertigenden Indikation verwendet.

Nur wer über eine Fachkunde verfügt, darf die Anwendung ionisiernde Strahlung am Menschen rechtfertigen.

Siehe auch: Strahlenschutzgrundsätze und Fachkunde