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stochastischer Strahlenschaden

Stochastisch meint “zufällig” bzw. “dem Zufallsprinzip unterliegend”. Als stochastische Strahlenschäden werden solche bezeichnet, die zufällig und insofern nicht sicher voraussehbar auftreten. Ihnen liegt kein Schwellenwert zugrunde. Mit der Dosis nimmt die Wahrscheinlichkeit zu, dass ein stochastischer Schaden auftritt.

Strahlenarten

Die Unterscheidung von Strahlenarten kann unter verschiedenen Aspekten erfolgen: elektromagnetische Strahlung versus Korpuskularstrahlung, ionisierende versus nicht-ionisierende Strahlung und es können auch Arten wie bspw. Alpha-, Beta-, Gamma-, Protonen-, Neutronen und Röntgenstrahlung unterschieden werden.

Strahlenaustrittsfenster

Das Strahlenaustrittsfenster ist das Fenster, durch das das Nutzstrahlenbündel die Röntgenröhre und das sie umgebende Gehäuse gezielt verlässt.

Im Gegensatz zu einem Fenster, durch das Licht hindurchgehen soll, ist das Strahlenaustrittsfenster der Röntgenröhre nicht aus Glas, sondern aus Metall (z. B. Beryllium oder Aluminium). Es soll eben Röntgenstrahlung passieren lassen, aber zugelcih als Teil des Eigenfilters der Röntgenröhre fungieren.

Siehe Röhrenfilter und Eigenfilter.

Strahlenbehandlung

Die Strahlenbehandlung ist ein anderer Begriff für Strahlentherapie. Sie beinhaltet sowohl die Behandlung gutartiger Erkrankungen (bspw. die Röntgenreiz- oder Schmerzbestrahlung bei schmerzhaften Beschwerden von Gelenken, Fersensporn und anderen gutartigen gesundheitlichen Einschränkungen einschl. gutartiger Tumore), als auch die strahlentherapeutische Behandlung von malignen Tumoren.

Strahlendosis

Die Strahlendosis ist ein Mass für die applizierte Menge ionisierenden Strahlung. So aber, wie eine Tafel Schokolade unterschiedlich vermessen werden kann (nach Gewicht, Fettgehalt, Zuckergehalt, Energiegehalt …), kann auch die Strahlendosis unter verschiedenen Aspekten betrachtet werden.

Es gibt unterschiedliche Dosisbegriffe. Mit der Energiedosis wird lediglich die Menge der Energie angegeben, die von einem Objekt aufgenommen wurde. Bei biologischen Systemen kann in Abhängigkeit von der Art der Strahlung die gleiche Energiedosis jedoch unterschiedliche Schäden verursachen.

Um die biologischen Risiken von Strahlung zu quantifizieren, werden deshalb Äquivalentdosen in der Einheit Sievert verwendet.

Siehe auch Äquivalentdosis.

Strahlenexposition

Strahlenexposition bezeichnet die Einwirkung von ionisierenden Strahlen auf Lebewesen oder Materie. Der Begriff der Strahlenexposition ist neutral und wertungsfrei, wohingegen der Begriff der Strahlenbelastung eine negative Wertung impliziert.

Wurde mit dem Stellen der rechtfertigenden Indikation die Feststellung getroffen, dass der Nutzen den potenziellen Schaden überwiegt, ist der Begriff der “Belastung” zumindest fragwürdig.

Zur Quantifizierung der Strahlenexposition von Menschen wird der Begriff Strahlendosis verwendet.

Siehe auch Strahlendosis.

Strahlenschutzanweisung

Eine Strahlenschutzanweisung ist ein Dokument, mit dem Strahlenschutzverantwortliche für den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen oder den Umgang mit Radionukliden Regeln aufstellen, die dazu dienen, den erforderlichen Strahlenschutz zu gewährleisten. Insofern gehören u. a. hierarchische und organisatorische Vorgaben für den Alltag dazu, aber auch Vorgaben für Stör- und Notfälle, Funktionsüberprüfungen, Wartungen und Dokumentationen.

Strahlenschutzanweisungen sind bei dem Betrieb von Röntgenanlagen in der Regel nicht erforderlich – anders als in der Nuklearmedizin und der Strahlentherapie.

Strahlenschutzbeauftragte

Strahlenschutzbeauftrage (SSB) sind Personen, die den Strahlenschutzverantwortlichen (SSV) oder den von ihnen benannten Strahlenschutzbevollmächtigten bei der operativen Umsetzung strahlenschutzrechtlicher Vorgaben im Alltagsbetrieb unterstützen. Sie müssen fachkundig sein, berufen und der Behörde benannt werden. Dazu ist auch der Nachweis ihrer Zuverlässigkeit erforderlich. Ferner ist eine genaue Abgrenzung des Aufgaben- und Verantwortungsbereiches gefordert, wenn mehrere SSB berufen werden. Im Hinblick auf den Strahlenschutz braucht der SSB Weisungsrechte. Zu seinen Pflichten gehören u. a. die hausinterne Organisation der Personendosimetrie sowie die Einweisungen und regelmäßigen Unterweisungen. Gegenüber dem SSV hat er – gerade im Hinblick auf das Aufzeigen von Lücken im Strahlenschutz – das Vortragsrecht.

Ist ein/e Strahlenschutzverantwortliche/r selbst fachkundig und während des Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen immer verfügbar, so muss von ihr oder ihm kein SSB benannt werden.