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Genetischer Schaden

Grundsätzlich können all jene Schäden als genetische Schäden klassifiziert werden, die das genetische Material, also die DNA betreffen. Im Hinblick auf die Definitionen im Rahmen des Strahlenschutzes wird der Begriff des genetischen Schadens jedoch enger gefasst. Hiernach betreffen genetische Schäden Veränderungen der DNA der Keimbahn. Es sind insofern potenziell vererbbare Schäden.

Genetische Schäden sind in dieser Definition von somatischen Schäden (z. B. Krebsinduktion durch einen DNA-Schaden einer Zelle) und teratogenen Schäden (fötale Fehlentwicklung durch eine Schädigung der fötalen DNA) abzugrenzen.

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