Abnahmeprüfung

Bevor eine Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen in Betrieb bzw. nach einer Änderung, die Bildqualität und/oder Dosisbedarf beeinflussen könnte, wieder in Betrieb genommen werden darf, muss sie einer abschließenden Prüfung unterzogen werden. Diese Prüfung nennt man Abnahmeprüfung.
Die Abnahmeprüfung erfolgt durch den Hersteller oder Lieferanten.
Ziele der Abnahmeprüfung sind:
- sicherzustellen, dass die erforderliche Bildqualität mit möglichst geringer Strahlenexposition erreicht wird und
- die Bezugswerte für die Konstanzprüfung zu bestimmen.
