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Strahlenschutzregister

Strahlenschutzregister

“Das Strahlenschutzregister (SSR) ist eine zentrale Einrichtung des Bundes zur Überwachung der beruflichen Strahlenexposition. Es hat die Aufgabe, für alle beruflich strahlenexponierten Personen bundesweit und langfristig die Ausgabe der Strahlenpässe sowie die Einhaltung der Körperdosisgrenzwerte zu überwachen. Das SSR trägt zur Weiterentwicklung des beruflichen Strahlenschutzes nach Stand von Wissenschaft und Technik bei und sorgt für Transparenz und Harmonisierung der beruflichen Strahlenschutzüberwachung in Europa.Die grundsätzlichen Regelungen des beruflichen Strahlenschutzes sind im Atomgesetz sowie durch das Strahlenschutzrecht festgelegt. Die Zuständigkeit im Bereich der Überwachung der beruflichen Strahlenexposition liegt bei den Bundesländern, die im Wege der Bundesauftragsverwaltung tätig werden. In Folge dieser Aufteilung der Zuständigkeiten ist die Durchführung der beruflichen Strahlenschutzüberwachung auf zahlreiche Institutionen und Behörden verteilt: Von den zuständigen Landesbehörden bestimmte Messstellen ermitteln regelmäßig Körperdosiswerte, die beruflich strahlenexponierte Personen aus einer externen Strahlenexposition und gegebenenfalls auch in Folge einer Inkorporation von Radionukliden erhalten. Diese Dosisfeststellungen sowie Festsetzungen von Ersatzdosen durch Aufsichtsbehörden oder gegebenenfalls weitere Mitteilungen zur Dosiskontrolle werden laufend an das Strahlenschutzregister gemeldet. Hier werden die Überwachungsergebnisse personenbezogen zusammengeführt und ausgewertet.”

(Textquelle: Bundesamt für StrahlenschutzBfS)

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