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Dosimetrie

Unter Dosimetrie versteht man ganz allgemein das Messen einer Strahlendosis. Sie dient im Strahlenschutz zur Planung von Schutzmaßnahmen, der Überachung ihrer Wirksamkeit, der Beurteilung von Strahlenrisiken und zur Folgenabschätzung.

Die Messung erfolgt mit Dosimetern, bspw. einem Thermolumineszenzdosimeter.

Während die Dosimetrie früher ausschließlich für die Messung ionisierender Strahlung Anwendung fand, werden zunehmend auch andere Bereiche einbezogen. Dazu gehört auch die Feldmessung magnetischer Felder, wie sie beim Magnetresonanztomographen erzeugt werden.

Dosis, Äquivalent-

siehe Äquivalentdosis

Dosis, effektive

siehe effektive Dosis

Dosis, Jahres-

siehe Jahresdosis

Dosis, Körper-

siehe Körperdosis

Dosis, Organ-

siehe Organdosis

Dosisbegrenzung

Die Dosisbegrenzung gehört zu den 3 Strahlenschutzgrundsätzen.

Dabei geht es darum, für die Normalbevölkerung und berufliche strahlenexponierte Personen nur soviel Exposition zuzulassen, wie es (gesellschaftlich) vertrebar erscheint.

Im Zuge der Dosisbegrezung müssen Dosisgrenzwerte definiert, Maßnahmen des Schutzes und der Überwachung vorgenommen werden.

Siehe auch: Strahlenschutzgrundsätze und Dosimetrie

Dosisflächenprodukt

Das Dosisflächenprodukt, abgekürzt DFP, ist eine Messgröße aus der Dosimetrie des Röntgens, der Durchleuchtung und der Digitalen Volumentomographie. Gemessen wird die Strahlung, die über die Fläche exponiert wird. Die Maßeinheit ist das cGy x cm2 oder Gy x m2.

Wird bei sonst identischen Bedingungen (gleiche kV, gleiche mAs, gleicher Fokus-Objekt-Abstand …) das Feld verkleinert, verringert sich – proportional zur Verkleinerung des Feldes – auch das DFP.

Gemessen werden kann das DFP mit Hilfe einer Ionisationskammer direkt hinter dem Strahlenaustrittsfenster und der Tiefenblende. Denn das DFP ist (bei unangetasteter Tiefenblende) auch bei unterschiedlicher Distanz zur Röhre konstant. Hintergrund: Mit Abstand zur Röhre wird das Feld durch das Divergieren der Röntgenstrahlung zwar größer, aber zugleich nimmt die Dichte der Photonen ab. Die Anzahl aller Photonen und somit die Dosis je Flächeneinheit, multipliziert mit der Fläche im Feld, bleibt jedoch konstant.

Siehe hierzu auch: Abstandsquadratgesetz.

Dosisgrenzwert

Dosisgrenzwerte sind gesetzlich festgelegte Dosiswerte, die zum Schutz der betroffenen Menschen nicht überschritten werden dürfen.

Im Strahlenschutz gibt es primäre und sekundäre Dosisgrenzwerte.

Primäre Dosisgrenzwerte gelten für beruflich strahlenexponierte Personen und für Einzelpersonen der Bevölkerung.

Die sekundären Dosisgrenzwerte sind sogenannte operationelle Größen zum Beispiel in Form von Aktivitätskonzentrationen oder Flächenbelegungen. Sie orientieren sich an den primären Grenzwerten und sind folglich so ausgelegt, dass mit ihnen auch die primären Dosisgrenzwert eingehalten werden können.

Die Dosisgrenzwerte gelten nur für Strahlenanwendungen, wie sie insbesondere in der Kerntechnik oder in der Medizin beim Personal vorkommen.

Für die medizinische Anwendung bzw. für Patient:innen gibt es keine Dosisgrenzwerte. Schließlich wird die Strahlung – nach rechtfertigender Indikation – nur dann angewendet, wenn sie – egal in welcher Größenordnung – mehr Nutzen als Schaden bringen soll.

Für die medizinische Anwendung gibt es anstelle von (starren) Grenzwerten für jede Anwendung diagnostische Referenzwerte, die sicherstellen sollen, dass bei der einzelnen Anwendung nicht mehr Strahlung verwendet wird als nötig. (siehe diagnostische Referenzwerte)