A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T Ü V W Z

Dokumentation nach Strahlenschutzrecht

Die Aufzeichnungen zu Untersuchungen/Behandlungen müssen enthalten: die Ergebnisse der Befragung des Patienten u.a. nach Voruntersuchungen/Vorbehandlungen, den Zeitpunkt und die Art der Anwendung, die untersuchte Körperregion, Angaben zur rechtfertigenden Indikation, bei einer Untersuchung zusätzlich den erhobenen Befund, die Strahlenexposition der Patientin/des Patienten, soweit sie erfasst worden ist, oder die zu deren Ermittlung erforderlichen Daten und Angaben und bei einer Behandlung zusätzlich den Bestrahlungsplan und das Bestrahlungsprotokoll.

Dokumentation, medizinische

siehe medizinische Dokumentation