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Betreiber

Als Betreiber im Sinne des Strahlenschutzrechtes wird derjenige bezeichnet, der eine Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen oder radioaktiver Substanzen besitzt und diese einsetzt bzw. von bei ihm Beschäftigten einsetzen lässt. Betreiber kann insofern eine natürliche Person (z. B. ein Praxisinhaber) oder auch eine juristische Person (z. B. eine Krankenhausgesellschaft) sein.

Der Betreiber ist üblicherweise zugleich Strahlenschutzverantwortlicher. Ist eine juristische Person (z.B. eine GmbH) der Betreiber, dann muss sie sich von einer natürlichen Person (einem Menschen) als Strahlenschutzverantwortlicherm vertreten lassen (z. B. dem Krankenhausgeschäftsführer).

Der Betreiber ist zuständig für die Anzeige oder den Genehmigungsantrag vor Inbetriebnahme einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen oder dem Einsatz von Radionukliden und verantwortlich für die Umsetzung der strahlenschutzrechtlichen Vorgaben.

Siehe auch Strahlenschutzveranwtortlicher.

Betriebsnummer

Jeder Betrieb, bei dem beruflich strahlenexponierte Personen beschäftigt sind, erhält eine Betriebsnummer, unter der die bei ihm Beschäftigten, die der amtlichen Personendosimetrie unterliegen, geführt werden. Zusätzlich erhält jede berufliche strahlenexponierte Person eine (aus der Sozialversicherungsnummer verschlüsselt abgeleitete) Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nr.).

Beweislastumkehr

Beweislastumkehr ist die Ausnahme vom Grundsatz, dass jeder das beweisen muss, was er in einem Rechtsstreit als Beschuldigung vorträgt. Das bedeutet: Normalerweise muss ein Patient, der vermutet, dass er sich bei einer Untersuchung aufgrund mangelnder Hygiene einen Infekt zugezogen hat, beweisen, dass er sich den Infekt tatsächlich bei der entsprechenden Untersuchung zugezogen hat. Kann der Patient jedoch nachweisen, dass von den med. Handelnden nicht die vorgeschriebenen Hygienestandards eingehalten werden, so kann es zur Beweislastumkehr in der Form kommen, dass nun nicht mehr der Patient nachweisen muss, dass er sich bei der konkreten Untersuchung infiziert hat. Stattdessen muss die Ärztin/der Arzt nachweisen, dass sich der Patient – trotz fehlender Hygiene – nicht bei ihm bzw. der von ihm durchgeführten Untersuchung infiziert hat.

BfS

siehe Bundesamt für Strahlenschutz

Bildqualität

Unter Bildqualität versteht man die Qualität eines Bildes, die darzustellenden Gegenstände abzubilden.

Bei der Qualität medizinisch-diagnostischer Bilder kann zwischen technischer Bildqualität sowie der Qualität der Einstelltechnik unterschieden werden.

Die technische Bildqualität wird insbesondere durch das Rauschen und die Auflösung beeinflusst. Die Auflösung wiederum wird durch Schärfe und Kontrast bestimmt.

Zur Sicherung der Bildqualität dient die Qualitätssicherung.

biochemische Phase

In der biochemischen Phase wird aus der Veränderung auf atomarer Ebene nach Ionisation bzw. Radikalenbildung ein molekulares Ereignis, bei dem ein Biomolekül verändert bzw. geschädigt wird. Die biochemische Phase dauert zwischen Sekunden und Minuten.

Die biochemische Phase kann reversibel sein – bei der DNA bspw. durch Reparatursysteme.

biologische Phase

In der biologischen Phase wirkt sich die molekulare Veränderung auf den Organismus (somatischer Schaden) oder dessen Nachfahren (genetischer Schaden) aus. Die Manifestation kann je nach Auswirkung Stunden bis Jahre dauern und ggf. in die nächste oder übernächste Generation hinein reichen.

biologische Strahlenwirkung

Ionisierende Strahlung kann durch das Auslösen von Ionisationen direkt oder indirekt zur chemischen Veränderung biologischer Strukturen führen, wodurch Stoffwechselfunktionen und dadurch der gesamte Organismus in Mitleidenschaft gezogen werden können. Die klinische Manifestation eines biologischen Schadens erfolgt immer über eine ganze Prozesskaskade.

Bleiglasscheibe

Blei ist ein Stoff mit einer hohen Ordnungszahl und deshalb ein guter Absorber für Röntgen- und Gammastrahlung, wie sie in der Radiologie und Nuklearmedizin verwendet werden.

Wird in der Herstellung von Glas Bleioxid beigemischt, so entsteht Bleiglas. Bleiglas ist aufgrund seiner hohen Dichte zur Abschirmung ionisierender Strahlen gut geeignet, ohne jedoch den Blick bspw. auf die Patient:innen zu behindern.

Bleigleichwert

Mit dem Bleigleichwert wird die Absorptionseigenschaft von Strahlenschutzmaterial beschrieben. Er wird in “mm Pb”, also in einer Dicke (in mm) von Blei (Pb) mit vergleichbarere Wirkung angebenen. Ein Bleigleichwert von 0,5 mm Pb bedeutet, dass das vorliegende Material die Absorptionswirkung von 0,5 mm Blei aufweist. Siehe auch Gleichwert.

Strahlenschutzmaterial muss den Bleigleichwert ausweisen.