Betreiber
Als Betreiber im Sinne des Strahlenschutzrechtes wird derjenige bezeichnet, der eine Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen oder radioaktiver Substanzen besitzt und diese einsetzt bzw. von bei ihm Beschäftigten einsetzen lässt. Betreiber kann insofern eine natürliche Person (z. B. ein Praxisinhaber) oder auch eine juristische Person (z. B. eine Krankenhausgesellschaft) sein.
Der Betreiber ist üblicherweise zugleich Strahlenschutzverantwortlicher. Ist eine juristische Person (z.B. eine GmbH) der Betreiber, dann muss sie sich von einer natürlichen Person (einem Menschen) als Strahlenschutzverantwortlicherm vertreten lassen (z. B. dem Krankenhausgeschäftsführer).
Der Betreiber ist zuständig für die Anzeige oder den Genehmigungsantrag vor Inbetriebnahme einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen oder dem Einsatz von Radionukliden und verantwortlich für die Umsetzung der strahlenschutzrechtlichen Vorgaben.
Siehe auch Strahlenschutzveranwtortlicher.






