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Atombausteine

Das Atom besteht aus einem Kern und der Atomhülle. Der Kern wiederum besteht aus Nukleonen – das sind Protonen (positiv geladene Kernteilchen) und Neutronen (Kernteilchen ohne Ladung). Viele Elemente haben die gleiche Zahl an Elektronen in der Atomhülle, wie sie Protonen im Kern haben. Bei ihnen heben sich die positive Ladung des Kerns und die negative Ladung der Elektronenhülle auf. Sie sind insofern nach außen neutral. Das ist der “Normalzustand”.

Fehlt ein Elektron, so handelt es sich um ein positiv geladenes Ion (dann überwiegt die Ladung des Kerns). Besitzt das Atom ein Elektron mehr, als es Protonen hat, dann handelt es sich um ein negativ geladenes Ion (dann überwiegt die Ladung der Hüllenelektronen).

Sie auch Atom, Atomkern, Ion

Atomkern

Der Atomkern besteht aus Protonen (positiv geladene Kernteilchen) und aus Neutronen (nicht geladene Kernteilchen). Aufgrund der Ladung der Kernteilchen ist der Atomkern immer positiv geladen.

Der Atomkern ist zwar nur 1/10.000 bis 1/100.000 so gross wie der Atomdurchmesser, der Atomkern beinhaltet jedoch 99,9 % der Masse eines Atoms.

Aufbewahrungspflicht

Gesetze können für verschiedene Dokumente Aufbewahrungspflichten vorschreiben. Diese Pflichten können inhaltlicher Natur (Datenarten, vorgeschriebenes Speichermedium etc.) und zeitlicher Natur sein (Dauer der Aufbewahrungspflicht).

In der Medizin und nach Strahlenschutzrecht gibt es Aufbewahrungspflichten für Nachweisdokumente im Zusammenhang mit Geräten und Medizinprodukten sowie zu Unterlagen von Patient:innen und Anwender:innen.

Für Patientenunterlagen gilt nach Patientenrechtegesetz (§ 630 ff. BGB) allgemein eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Längere Fristen können sich durch andere Gesetze ergeben. So müssen Patientenunterlagen nach Strahlenschutzverordnung mindestens 10 Jahre, bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zumindest bis zum 28. Lebensjahr aufbewahrt werden. Für Konstanzprüfungsunterlagen gilt eine Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren.

Aufhärtung

Unter Aufhärtung wird die Reduzierung weicher Strahlenanteile (also verhältnismäßig niederenergetischer Photonen) in einem Strahlenspektrum verstanden. Ziel ist es, jene Photonen möglichst weitgehend zu reduzieren, die bereits in den oberen Schichten des Körpers absorbiert und – bei Röntgenaufnahmen – nicht oder kaum zum Bild beitragen würden. Das Aufhärten geschieht durch einen Filter, wobei es sich bspw. um Aluminiumblech handeln kann, das – im Röntgenstrahl angebracht, gerade – aber nie nur – die energiearmen Photonen absorbiert.

Siehe auch: Filterung.

Aufklärung

Als Aufklärung wird in der Medizin die Information der Patient:innen über ein diagnostisches oder therapeutisches Verfahren verstanden, mit der diese in die Lage versetzt werden sollen, selbst entscheiden zu können, ob die Untersuchung bzw. die Therapie gewünscht oder abgelehnt wird. Für eine solche Entscheidung benötigen die Patient:innen entsprechende Informationen über ihre Erkrankung oder Verdachtsdiagnosen, über die zur Verfügung stehenden Verfahren mit ihren Vor- und Nachteilen sowie über mögliche Risiken, die mit den verschiedenen Verfahren einhergehen.

Nach geltender deutscher Rechtsprechung muss die Aufklärung zwingend durch eine (Zahn)Ärztin oder einen (Zahn)Arzt erfolgen.

Auflösung

Auflösung oder Bildauflösung bezeichnet die Fähigkeit, Strukturen differenziert darstellen zu können. Beim Kriterium “Auflösung” wird zwischen Kontrastauflösung und Ortsauflösung unterschieden, die in enger Beziehung zueinander stehen.

Die Auflösung eines Bildes wird durch verschiedene Parameter beeinflusst. Im Sinne des Strahlenschutzes von wesentlicher Bedeutung sind der Detektor (Güte und Funktion) und die Dosis.

Im Sinne des ALARA-Prinzips (As low as reasonably achievable) soll in der Medizin – um nicht eine unnötig hohe Dosis einzusetzen – das Bild und folglich die Auflösung nur so gut sein, wie für die Diagnose erforderlich.

automatische Dosisleistungsregulierung

Die automatische Dosisleistungsregulierung sorgt dafür, dass bei Durchleuchtungsuntersuchungen die Belichtunsgwerte in Abhängigkeit von der Dosis am Detektor automatisch reguliert werden. Sie ist vergleichbar mit der Dosisautomatik einer Kamera.

Mit der automatischen Dosisleistungsregulierung soll erreicht werden, dass sowohl bei dünnen, als auch bei dicken Objekten (ohne längeres Betrachten und die Notwednigkeit des manuellen Regulierens mit entsprechend hohem Dosisaufwand) immer sofort ein verwertbares Bild angezeigt wird. Damit ist auch gewährleistet, dass die Dosis immer dann, wenn es möglich ist, sofort herunterreguliert wird. Möglich wird dies durch eine Auswertung der Belichtungswerte am Detektor.

Befundungsqualität

Die Befundungsqualität bildet die Qualität des – meist schriftlich verfassten – Befundes ab und ist davon abhängig, was der Arzt in Anbetracht der Bildqualität und der Technik erkennen kann, was er tatsächlich erkannt hat, wie er das Gesehehen medizinisch wertet und wie er die Erkenntnisse zu dokumentieren und zu vermitteln weiss. In diesem Sinne spielen dann auch die Struktur des Befundes und die innere Logik, die den Befund nachvollziehbar machen soll, sowie Ausdruck, Rechtschreibung und Grammatik eine Rolle.

Auch wenn medizinrechtlich die zeitnahe Dokumentation einer Befunderhebung gefordert ist, so zeichnet sich das Befunden nicht allein dadurch aus, dass am Ende ein schriftlicher Befund vorliegt. “Befundung” ist insofern auch das Betrachten und Analysieren eines Röntgenbildes mit dem Ziehen therapeutischer Schritte (ggf. nichts weiter zu tun), auch unabhängig davon, ob dies (lege artis) dokumentiert wird.

Belichtungszeit

Als Belichtungszeit wird die Zeit verstanden, in der Strahlung zur Anfertigung einer Röntgenaufnahme exponiert wird. Beim konventionelle Röntgen wird auch der Begriff der Exposiionszeit verwendet, angegeben in ms (Millisekunden). Sie ist als Bestandteil des Strom-Zeit-Produkts unmittelbar dosisrelevant. Eine Erhöhung der Expositionszeit führt zur direkt proportionalen Erhöhung der Dosis. Lange Belichtungszeiten erhöhen das Risiko des Auftretens von Bewegungsunschärfe und Bewegungsartefakten. Im Sinne der Bildqualität werden durch die Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik maximal zugelassene Expositionszeiten (obere Grenzwerte) genannt. Bei der Thoraxaufnahme des Erwachsenen werden Expositionszeiten von bis maximal 20 ms gefordert. Bei Kindern wird die Expositionszeit für die Thoraxaufnahme auf max. 5 ms begrenzt.

Von der Belichtungszeit zu unterscheiden ist die Durchleuchtungszeit.