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BEMA

Der einheitliche Bewertungsmassstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) – bei Ärzten der EBM – definiert die abrechnungsfähigen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander. EBM und BEMA werden festgelegt vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

beruflich strahlenexponierte Personen

Beruflich strahlenexponierte Personen sind solche Menschen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einer beruflichen Strahlenexposition ausgesetzt sind. Zu ihrem Schutz gelten Regeln bspw. hinsichtlich maximal zulässiger Expositionen (Grenzwerte), ihrer Informtion (Unterweisung) und ihrer gesundheitlichen Überwachung durch ermächtigte Ärzte.

Mit der Unterteilung in zwei Kategorien (A und B) wird in Abhängigkeit von der möglichen jährlichen Strahlenexposition eine Gefährdungseinstufung vorgenommen, woraus sich spezifische Vorsorgemaßnahmen ergeben können.

Siehe auch Kategorie A / Kategorie B.

Berufslebensdosis

Die Berufslebensdosis ist ein Rechtsbegriff aus dem Strahlenschutz und definiert die Dosis, der eine Person in ihrem beruflichen Leben bzw. beruflich bedingt ausgesetzt ist.

Der Grenzwert für die Summe der in allen Kalenderjahren ermittelten effektiven Dosen beruflich strahlenexponierter Personen (Grenzwert der Berufslebensdosis) beträgt 400 Millisievert.

Ist der Grenzwert der Berufslebensdosis erreicht, kann die zuständige Behörde im Benehmen mit dem ermächtigten Arzt eine weitere berufliche Strahlenexposition zulassen, wenn diese nicht mehr als 10 Millisievert effektive Dosis im Kalenderjahr beträgt und die beruflich strahlenexponierte Person einwilligt.

Berufsordnung der Ärzte

Die Bundesärztekammer beschließt auf der Grundlage der Kammer- und Heilberufsgesetze die (Muster)Berufsordnung der Ärzte. In der Präambel der Berufsordnung heißt es: “Die Berufsordnung stellt die Überzeugung der Ärzteschaft zum Verhalten von Ärztinnen und Ärzten gegenüber den Patientinnen und Patienten, den Kolleginnen und Kollegen, den anderen Partnerinnen und Partnern im Gesundheitswesen sowie zum Verhalten in der Öffentlichkeit dar. Dafür geben sich die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte die nachstehende Berufsordnung. Mit der Festlegung von Berufspflichten der Ärztinnen und Ärzte dient die Berufsordnung zugleich dem Ziel,

  • das Vertrauen zwischen Ärztinnen und Ärzten und Patientinnen und Patienten zu erhalten und zu fördern,
  • die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen,
  • die Freiheit und das Ansehen des Arztberufes zu wahren,
  • berufswürdiges Verhalten zu fördern und berufsunwürdiges Verhalten zu verhindern.“

Bestrahlungsplan

Der Bestrahlungsplan stellt auf der Grundlage von Bilddaten der Tumor- bzw. Bestrahlungsregion dar, in welcher Weise die Bestrahlung zu erfolgen hat und wie sich hierbei die Dosis verteilt. Er wird von der Medizinphysikexpertin oder dem -experten in Zusammenarbeit mit der oder dem Strahlentherapeut:in erstellt. Ziel dieser Planung ist es, Tumorzellen möglicht umfassend und sicher zu töten und gesundes Gewebe so gut es möglich ist, zu schonen. Aufgrund individueller Körperformen und Tumroausbreitung müssen Bestrahlungspläne immer individuell erstellt und im Verlauf der Therapie ggf. angepasst werden.

Bestrahlungsprotokoll

Das Bestrahlungsprotokoll dokumentiert die Bestrahlung und beinhaltet insofern neben den Patientendaten und dem Zielvolumen die geplante und die tatsächlich applizierte Dosis, den Bestrahlungsverlauf, etwaige Bemerkungen und die Unterschriften der verantwortlichen Medizinphysikexpert:innen und Strahlentherapeut:innen.

Beta-Minus-Zerfall

Beim Beta-Minus-Zerfall zerfällt ein Neutron in

Mit dem Beta-Minus-Zerfall steigt die Ordnungszahl (ein Proton mehr), während die Massezahl gleich bleibt.

Der Beta-Minus-Zerfall tritt bei instabilen Nukliden mit hoher Neutronenzahl und verhältnismäßig geringer Protonenzahl auf. Mit dem Zerfall wird ein stabilerer Zustand erreicht – ggf. allerdings zunächst in einem angeregten “Übergangsstadium” (metastabiler Zustand), der mit Aussenden eines Gammaquants (Gammastrahlung) überwunden wird.

Beta-Plus-Zerfall

Beim Beta-Plus-Zerfall zerfällt ein Proton in

  • ein Neutron,
  • ein positiv geladenes Elektron ( = Beta-Plus-Strahlung), das auch Positron genannt wird, und
  • ein Neutrino.

Der Beta-Plus-Zerfall tritt bei instabilen künstlich erzeugten Nukliden auf.

Mit dem Zerfall verringert sich die Ordnungszahl (ein Proton weniger), während die Massezahl gleich bleibt.

Betastrahlung

Betastrahlung wird die ionisierende Strahlung genannt, die durch die Aussendung von Betateilchen, also negativ geladene Elektronen oder positiv geladene Elektronen (Positronen) charakterisiert ist. Betastrahlung ist also Teilchenstrahlung und Folge des Betazerfalls, bei dem ein radioaktives Nuklid eben jene Betateilchen aussendet.

Betastrahlung hat keine fest definierte (diskrete) kinetische Energie, sondern ein Spektrum von Null bis zu einem, für den zerfallenden Kern charakteristischen Maximalwert. Typischerweise liegt er bei etwa 1MeV.

Betastrahler haben eine größere Reichweite als Alphastrahler, aber eine geringere Reichweite als Gammastrahlung. Betastrahler können bereits durch 1 cm dickes Plexiglas abgeschirmt werden (siehe Protektoren in der Nuklearmedizin).

Ein bekannter Betastrahler ist Jod 131, das bspw. bei einem Reaktorunglück freigesetzt werden kann. Durch Inkorporation und Anreicherung in der Schilddrüse kann es zu Schilddrüsenkrebs führen. Jod 131 wird auch zur Radiojodtherapie verwendet.

Siehe hierzu auch: Radiojodtherapie.

Betazerfall

Als Betazerfall bezeichnet man einen Kernzerfall, bei dem Betastrahlung, also ein negativ oder positiv geladene Elektronen freigesetzt werden.

Beim Beta-Plus-Zerfall wird ein positiv geladenes Elektron (Positron) freigesetzt. Beim Beta-Minus-Zerfall wird ein negativ geladenes Elektron freigesetzt.