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EURATOM-Richtlinie 96/26

Der EURATOM-Vertrag wird durch Richtlinien der EURATOM ergänzt und aktualisiert. Die Richtlinien spiegeln auf diese Weise den wissenschaftlichen Kenntnisstand und den Stand der Technik wieder.

Zur Richtlinie 96/26 hieß es:

„(7) Die Richtlinie 96/29/Euratom legt Grundnormen für den Schutz der Arbeitskräfte, die die medizinische Exposition durchführen, sowie der Bevölkerung fest; sie stellt sicher, daß die Summe der Beiträge zur Strahlenexposition der Gesamtbevölkerung ständig kontrolliert wird.“

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:31996L0029&from=EN

Diese Grundnorm wurde abgelöst durch die Grundnorm 2013/59/Euratom.

EURATOM-Richtlinie 97/43

Der EURATOM-Vertrag wird durch Richtlinien der EURATOM ergänzt und aktualisiert. Die Richtlinien spiegeln auf diese Weise den wissenschaftlichen Kenntnisstand und den Stand der Technik wieder.

Zur Richtlinie 97/43 hieß es:

Artikel 1 „Diese Richtlinie ergänzt die Richtlinie 96/29/Euratom und legt die allgemeinen Grundsätze für den Strahlenschutz von Personen in bezug auf …Exposition von Patienten im Rahmen ihrer eigenen medizinischen Untersuchung oder Behandlung, … von Personen im Rahmen arbeitsmedizinischer Überwachung, … von Personen im Rahmen von Reihenuntersuchungen, … von gesunden Personen oder von Patienten, die freiwillig an medizinischen oder biomedizinischen diagnostischen oder therapeutischen Forschungsprogrammen teilnehmen, … von Personen im Rahmen medizinisch-rechtlicher Verfahren … [und] von Personen, die außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit wissentlich und willentlich bei der Unterstützung und Betreuung von Personen helfen, die sich medizinischen Expositionen unterziehen.“

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:31997L0043&from=EN

Diese Grundnorm wurde abgelöst durch die Grundnorm 2013/59/Euratom.

Exposition

Exposition (Strahlenexposition) bezeichnet die Einwirkung von ionisierender Strahlung auf Lebewesen oder Materie. Zur Quantifizierung der Exposition von Menschen wird der Begriff Strahlendosis verwendet. Siehe auch Strahlenexposition.

Expositionszeit

Die Expositionszeit ist die Zeit, der ein Objekt Strahlung ausgesetzt wird.

Beim konventionellen Röntgen ist die Expositionszeit mit der Belichtungszeit gleichzusetzen.

Bei Durchleuchtungsuntersuchungen/Fluoroskopien wird, wenn die Gesamtzeit aller Expositionen gemeint ist, von der Durchleuchtungszeit gesprochen.

Extrafokalstrahlung

Als Extrafokalstrahlung wird jene Strahlung bezeichnet, die außerhalb des Fokus entsteht und so ausgerichtet ist, dass sie neben dem Nutzstrahlenbündel über das Strahlenaustrittsfenster die Röntgenröhre verlassen kann. Ursächlich sind von der Anode rückgestreute Elektronen, die außerhalb des Fokus zur Erzeugung von Röntgenstrahlung führen. Da diese Photonen nicht im Nutzstrahlenbündel liegen und dessen Strahlengeometrie folgt, führt Extrafokalstrahlung entweder zu keinen Bildbeitrag oder zu einer Verschlechterung des Bildes.

Theoretisch ebenfalls außerhalb des Fokus entstehende Strahlung, die aber die Röhre nicht durch das Strahlenaustrittsfenster verlässt, sondern das Röhrengehäuse andernorts überwinden kann, wird als Leckstrahlung bezeichnet.

Bei modernen Röhren sind Extrafokal- und Leckstrahlung vernachlässigbar gering.

Fachkunde

Die Fachkunde ist ein Rechtsbegriff aus der deutschen Strahlenschutzgesetzgebung. Unter Fachkunde wird im Zusammenhang mit dem Strahlenschutz eine nachgewiesene Qualifikation verstanden, die theoretische Kenntnisse und eine praktische Ausbildung beinhaltet. Die Fachkunde im Strahlenschutz ist Voraussetzung dafür, ionisierende Strahlen (ohne weitere Aufsicht) anwenden zu dürfen und sie ist bei Ärzten zusätzlich die Voraussetzung dafür, die rechtfertigende Indikation stellen zu können. Zudem kann nur eine fachkundige Person Strahlenschutzbeauftragte/r sein.

Welche Fachkunden unterschieden werden und wie sie zu erwerben sind, ist rechtlich geregelt.

Nachdem die Fachkunde erworben wurde, muss sie alle 5 Jahre mit einem Aktualisierungskurs aktualisiert, also erneuert werden.

Fachkunde Notfalldiagnostik

Die Fachkunde Notfalldiagnostik bei Erwachsenen und Kindern befugt zu allen Röntgenuntersuchungen (nicht CT-Untersuchungen), die im Rahmen der Erstversorgung bei Erwachsenen und Kindern anfallen. Sie ist insofern nicht organbezogen, sondern im Hinblick auf den Indikationszeitpunkt beschränkt.

Andere Fachkunden beschränken sich auf die Untersuchung von bestimmten Organbereichen (z. B. Skelett) oder auf die Anwendung einer bestimmten Modalität (z. B. Computertomographie), weisen aber keine zeitliche Nutzungseinschränkung auf.

fachkundiger Arzt

 

Als fachkundiger Arzt wird ein Arzt bezeichnet, der die für die geplante Untersuchung oder Therapie erforderliche Fachkunde (gesetzlich definierte Qualifikation) im Strahlenschutz erworben hat.

Die Kombination von ärztlicher/zahnärztlicher Approbation und der passendern Fachkunde ist die Voraussetzung dafür, die „rechtfertigende Indikation“ für eine Untersuchung stellen und den Befund erstellen zu dürfen.

Fachkunden sind spezifisch für ein Untersuchungs- oder Therapieverfahren und ggf. auch für einen Organbereich.

Die Voraussetzungen für den Erwerb und den Erhalt der verschiedenen Fachkunden im Strahlenschutz sind strahlenschutzrechtlich geregelt.

In der Medizin können Fachkunden erworben werden von: Ärzten, Zahnärzten, Medizinische Technolog:innen für Radiologie (MTR) und Medizinphysikexperten (MPE).

 

fachkundiger Zahnarzt

siehe „fachkundiger Arzt“; es gelten die gelichen Regeln für die Anwendung von Röntgenstrahlen.

Im Gegensatz zur Humanmedizin wird die Fachkunde für zahnärztliches Röntgen in Deutschland bereits während des Studiums erworben.

 

Feldgrenze

Unter Feldgrenze wird bei der von außen auf den Körper gerichteten Strahlung die Grenze der Bestrahlungsbereichs (des Feldes) verstanden.