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Fluoroskopie

Bei der früher gebräuchlichen Fluoroskopie (auch Leuchtschirmradiographie genannt) handelte es sich um ein Verfahren, bei dem das Aufleuchten eines Szintillators zur radiologischen Bildgebung genutzt wurde, um direkt an der oder dem Patienten stehend das Innere betrachten zu können. Die Röntgenquanten treffen nach dem Austritt aus dem zu durchleuchtenden Objekt auf den Szintillator. Der Szintillator wandelt als Leuchtschirm die Röntgenquanten in Licht also Photonen des sichtbaren Spektrums um. Je nach Aufbau des Systems werden die Photonen über Lichtleiter, Linsen oder Spiegel zu den Sensoren gelenkt.

Heute werden Flurooskopie und Durchleuchtung meist gleichgesetzt, unabhängig von der Art des verwendeten Detektorsystems.

Flüssigmetallspiralrillenlager

Das Flüssigmetallspiralrillenlager ist eine besondere Art des Lagers, über das der Anodenstil laufen kann. Das Flüssigmetallspiralrillenlager ist durch spezielle spiralförmig ausgerichtete Rillen und ein Flüssigmetall als Schmiermittel gekennzeichnet. Der Aufbau des Lagers führt dazu, dass eine besonders gute Wärmeleitfähigkeit vom Anodenstil auf das Lager erreicht wird, wodurch die Wärme besser von der Anode nach außen abgeleitet werden kann.

Eine Weiterentwicklung in der Röhrenkühlung stellt die Innenkühlung des Anodenstils dar, bei der die Wärme über in dem Anodenstil liegende Kanäle abgeleitet wird.

Fokus

Bei der Röntgenröhre wird unter Fokus auch der Brennfleck verstanden. Damit ist der Teil der Anode gemeint, auf dem die Röntgenstrahlung erzeugt wird.

Als elektronischer Brennfleck wird die reale Fläche des Brennflecks verstanden, auf den die Elektronen treffen. Als geometrischer Brennfleck wird die Fläche verstanden, die sich unter Berücksichtigung der Neigung der Anodenfläche mit Blick auf die Anode ergibt – also jene Größe, die geometrisch von Bedeutung ist.

Je kleiner der Fokus, um so größer ist die geometrische Auflösung. Je kleiner der Brennfleck, um so größer ist die punktuelle thermische Belastung der Anode.

Gebührenordnung für Ärzte

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hat Gesetzesrang und wird vom Bundestag verabschiedet. Sie regelt die “Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte …”

Gebührenordnung für Zahnärzte

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hat Gesetzesrang und wird vom Bundestag verabschiedet. Sie regelt die “Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Zahnärzte …”

Gemeinsamer Bundesausschuss

“Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. Er legt fest, welche ambulanten oder stationären medizinischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und somit zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Außerdem definiert er Anforderungen an Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungsmaßnahmen für die verschiedenen Leistungssektoren des Gesundheitswesens. Grundlage für die Arbeit des G-BA ist das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Darin hat der Gesetzgeber den gesundheitspolitischen Rahmen vorgegeben, den der Ausschuss mit seinen Beschlüssen ausfüllt und innerhalb dessen der G-BA für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sorgt. Die vom G-BA beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen. Neben den 21 stimmberechtigten Mitgliedern können vom Gesundheitsministerium benannte Patientenverbände an den Beratungen des Bundesausschusses teilnehmen. Die maximal neun Patientenvertreter haben ein Antrags- und Mitberatungs-, jedoch kein Stimmrecht.” (Quelle: https://www.g-ba.de)

Gen

Ein Gen ist ein Abschnitt auf einem Chromosom, das eine für den Körper verwertbare Information zu Aufbau und Funktion des Körpers enthält. Durch das chemische Abscannen der Gene entstehen Eiweißmoleküle (Proteine), die ihrerseits bspw. als Enzyme oder Botenstoffe für die Weiterleitung und damit die Nutzung der Information in der Zelle bzw. im Körper sorgen. Gene bestehen aus Desoxyribonukleinsäure (DNS). Der Code ergibt sich durch die Abfolge der drei Basen von drei einander folgenden DNS-Molekülen.

Generator

Der Generator liefert der Röntgenröhre den erforderlichen Heizstrom und die erforderliche Röhrenspannung. Der Generator wird vom Bedienpult bzw. beim CT durch den Steuercomputer geregelt.

Genetischer Schaden

Grundsätzlich können all jene Schäden als genetische Schäden klassifiziert werden, die das genetische Material, also die DNA betreffen. Im Hinblick auf die Definitionen im Rahmen des Strahlenschutzes wird der Begriff des genetischen Schadens jedoch enger gefasst. Hiernach betreffen genetische Schäden Veränderungen der DNA der Keimbahn. Es sind insofern potenziell vererbbare Schäden.

Genetische Schäden sind in dieser Definition von somatischen Schäden (z. B. Krebsinduktion durch einen DNA-Schaden einer Zelle) und teratogenen Schäden (fötale Fehlentwicklung durch eine Schädigung der fötalen DNA) abzugrenzen.

gepulste Durchleuchtung

Die gepulste Durchleuchtung ist dadurch definiert, dass die Strahlung nur pulsweise abgegeben wird und im Gegensatz zur kontinuierlichen Durchleuchtung regelmäßig „pausiert“. Auf diese Weise lässt sich (je länger die Pausen, um so mehr) Dosis „sparen“. Hintergrund: Der Mensch benötigt nur 24 Bilder pro Sekunde, um einander folgende Einzelbilder als „flüssige“ Bewegung wahrzunehmen. Und je nachdem, welche Bewegung aufgezeichnet werden soll, genügen sogar noch weniger Bilder, um die Bewegung nachvollziehen zu können. Es ist für die Diagnose schließlich nicht unbedingt erforderlich, „ruckelfrei“ zu schauen. Grundsätzlich gilt: Je geringer die Pulsrate, um so mehr Dosis wird eingespart.

Hinweis: Es kann jedoch bei sehr schnellen Bewegungsabläufen (z.B. beim Schluckakt im Hypopharynx) sinnvoll sein, Bilder in schnellerer Abfolge aufzunehmen, als wir sie einzeln wahrnehmen können … um sie anschließend Bild für Bild durchzuschauen.