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Strahlenschutzkommission

Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist eine Einrichtung des Bundesumweltministeriums. Die Strahlenschutzkommission berät das Bundesministerium in allen Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nicht-ionisierenden Strahlen.

Die Mitgliedschaft in der SSK ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. In der Regel besteht die Strahlenschutzkommission aus 14 Experten, die besondere Erfahrungen besitzen im Bereich der Strahlenmedizin, Radioökologie, Strahlenbiologie, Strahlenrisiko, Strahlenschutztechnik, Notfallschutz unds NichtionisierendeStrahlung.

Das zuständige Bundesministerium beruft die Mitglieder der SSK in der Regel für die Dauer von 3 Kalenderjahren.

(Textquelle: www.ssk.de)

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