Sachverständigenprüfung
Einrichtungen zur Anwendung ionisierender Strahlen (ob diagnostisch oder therapeutisch) müssen – gerade im Hinblick auf den Strahlenschutz – sicher sein. Immer dann, wenn eine Röntgenanlage neu in Betrieb genommen wird oder wesentliche Änderungen erfolgten und darüber hinaus generell alle 5 Jahre ist eine Überprüfung durch einen Sachverständigen erforderlich. Ziel der Sachverständigenprüfung ist die Beurteilung, ob bei dem beabsichtigten Betrieb alle Einrichtungen vorhanden und die notwendigen Maßnahmen getroffen sind, die nach dem Stand der Technik für einen ausreichenden Schutz von Mensch und Umwelt sorgen. Insofern überprüft der Sachverständige bspw. die Wirksamkeit des baulichen Strahlenschutzes und das Vorhandensein erforderlicher Schutzmittel.
