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weiche Strahlung

Als weiche Strahlung wird Röntgenstrahlung mit großer Wellenlänge und geringer Frequenz bezeichnet. Definiert ist sie über eine Anodenspannung von weniger als 50 kV.

Weiche Strahlung wird typischerweise bei der Mammographie verwendet, weil die Absorptionsunterschiede innerhalb des Mammagewebes so gering sind, dass sie nur mit besonders weicher Strahlung bildlich dargestellt werden können.

Weisungsrecht

Unter Weisungsrecht versteht man das Recht, einer anderen Person Weisungen geben zu dürfen – mit der Pflicht des anderen, diese umsetzen zu müssen.

Strahlenschutzbeauftragte haben aufgrund ihrer Position und der damit verbundenen Pflichten – und in dem von der oder dem Strahlenschutzverantwortlichen eingeräumten Rahmen – das Recht, anderen, ggf. sogar Fachvorgesetzten, Weisungen zum Strahlenschutz erteilen zu können. Sie haben Weisungsrecht.

Ausgesprochene Weisungen haben arbeitsrechtliche und darüber hinaus (bei Nichtbeachtung und entsprechendem Schaden) ggf. auch zivil- und strafrechtliche Bedeutung.