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Konstanzprüfung

Unter der Konstanzprüfung versteht man eine durch den Betreiber im laufenden Betrieb und regelmäßig durchzuführende Überprüfung von Bezugswerten, die im Rahmen der Qualitätssicherung der Röntgendiagnostik, der Nuklearmedizin und der Strahlentherapie gefordert ist.

Die Bezugswerte werden von entsprechend qualifizierten Personen bei der Abnahme- oder Teilabnahmeprüfung festgelegt. Dabei sind bei den verschiedenen Modalitäten und Geräten – entsprechend der normativen Vorgaben – unterschiedliche Parameter zu prüfen, Grenzwerte einzuhalten und spezifische Prüfkörper zu benutzen. In der Röntgendiagnostik sind neben Dosiswerten die Orts- und die Kontrastauflösung wichtige Prüfparameter.

Kontrast

Unter Kontrast wird die Differenzierbarkeit von nebeneinanderliegenden Strukturen verstanden, die sich mit unterschiedlichem Grauwert darstellen.

Siehe auch: Objektkontrast, Niedrigkontrast und Hochkontrast.

Kontrollbereich

Der Kontrollbereich ist ein definierter Strahlenschutzbereich, in dem die effektive Dosis beruflich strahlenexponierter Personen mehr als 6 mSv pro Jahr betragen kann. Ein spezieller Bereich innerhalb des Kontrollbereichs ist der Sperrbereich, in dem eine Ortsdosisleistung von mehr als 3 mSv pro Stunde auftreten kann.

Soweit Strahlenquellen abgestellt werden können, gilt der Kontrollbereich nur für den Zeitpunkt des Betriebs, also beim Röntgen während des Auslösens der Strahlung.

Im Kontrollbereich müssen persönliche Strahlenschutzmittel eingesetzt werden.

Wie auch sonst in Strahlenschutzbereich, unterliegen beruflich tätige Personen, die sich im Kontrollbereich aufhalten, der  amtlichen Personendosimetrie.

Für den Kontrollbereich bestehen Zutrittsbeschränkungen. Der Kontrollbereich muss deutlich sichtbar gekennzeichnet sein (bspw. mit “Kontrollbereich – Achtung Strahlung” oder “Vorsicht Röntgen – Kein Zutritt”).

Kontrollbereich beim C-Bogen

Üblicherweise erstreckt sich der Kontrollbereich bei einem C-Bogen zwischen 3,5 bis 4,5 m um die Röhre herum. Der Radius ist am Gerät (z. B. mit einem Aufkleber an der Röhre) vermerkt. Sinnvoll kann es sein, aus praktischen Gründen den Raum der Anwendung – also bspw. den Operationssaal – insgesamt als Kontrollbereich auszuweisen. Im Zusammenhang mit einem Kontrollbereich sind die Vorschriften der Kennzeichnung und der Betretungsregelung sowie die Vorschriften des Schutzes und der Überwachung der beruflich strahlenexponierten Personen zu beachten.

Siehe: Kontrollbereich