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Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist eine auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Körperschaft des privaten Rechts, deren Mitglieder einen gemeinsamen, meist wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Die Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, die durch eine natürliche Person vertreten wird.

Typische Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).

Kassenärztliche Vereinigung

Die kassenärztliche Vereinigung (KV) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die nach § 77 Abs. 5 SGB V die vertrags- bzw. kassenärztliche Versorgung der Versicherten sicherzustellen haben. Sie haben Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen aufzunehmen, für deren Leistungen als “Vetragsärzt:innen” und “Vertrags-Psychotherapeut:innen” sie die Abrechnung vornehmen. Im Hinblick darauf, dass die KV als Vertreterin der Vertragsärzt:innen und -psychotherapeut:innen auftrtitt, werden von ihr (ggf. in Abstimmung mit den Kassen und dem Gemeinsamen Bundesausschluss) Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung und die Rahmenbedingungen, unter denen diese zu erfolgen haben, festgelegt. Dazu gehören bspw. auch entsprecehnde Qualifikationen und ggf. technische Ausstattungen der Leistungserbringer:innen.

Für zahnärztliche Versorgung ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) zuständig.

Neben der Bundesvereinigung gibt es Landesvereinigungen (in NRW sogar zwei – für Nordrhein und Westfalen).

Kassenzahnärztliche Vereinigung

abgekürzt: KZV.

Siehe auch Kassenärztliche Vereinigung.

Kategorie A

Die Kategorisierung von beruflich strahlenexponierten Personen stellt eine Gefährdungseinstufung dar.

Zur Kategorie A beruflich strahlenexponierter Personen gehören Personen, die einer beruflichen Strahlenexposition ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 6 Millisievert oder einer höheren Organdosis als 15 Millisievert für die Augenlinse oder u. a. einer höheren Organdosis als 150 Millisievert für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel führen kann.

Personen der Kategorie A unterliegend der regelmäßigen Strahlenschutzuntersuchung.

Kategorie B

Die Kategorisierung von beruflich strahlenexponierten Personen stellt eine Gefährdungseinstufung dar.

Zur Kategorie B beruflich strahlenexponierter Personen gehören Personen, die einer beruflichen Strahlenexposition ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert oder einer höheren Organdosis als 50 Millisievert für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel führen kann, ohne in die Kategorie A zu fallen.

Personen der Kategorie B unterliegen keiner (zur üblichen arbeitsmedizinischen Untersuchung) zusätzlichen Strahlenschutzuntersuchung.

Kategorien

Mit der Kategorisierung beruflich strahlenexponierter Personen wird eine Gefährdungseinstufung beruflich strahlenexponierter Personen vorgenommen. Entsprechend ihrer Gefährdung, die anhand der möglichen Exposition bewertet wird, unterliegen die entsprechenden Personen ggf. einer besonderen Überwachung. So unterliegen Personen der Kategorie A beruflich strahlenexponierter Personen der Strahlenschutzuntersuchung durch den ermächtigten Arzt.

Siehe auch Kategorie A und Kategrie B

Kathode

Die Kathode ist eine Elektrode, über die einem System Elektronen zugeführt werden.

In der Röntgenröhre entspricht die Kathode dem Minuspol. Durch Anlage eines Heizstroms werden an ihr – sie kann die Form eines Glühwendels haben – Elektronen freigesetzt, die im Vakuum und unter Anlage einer Hochspannung zur Anode abgesogen werden.

Die Anode ist im Vergleich zur Kathode positiv geladen.