Dosisgrenzwert

Dosisgrenzwerte sind gesetzlich festgelegte Dosiswerte, die zum Schutz der betroffenen Menschen nicht überschritten werden dürfen.
Im Strahlenschutz gibt es primäre und sekundäre Dosisgrenzwerte.
Primäre Dosisgrenzwerte gelten für beruflich strahlenexponierte Personen und für Einzelpersonen der Bevölkerung.
Die sekundären Dosisgrenzwerte sind sogenannte operationelle Größen zum Beispiel in Form von Aktivitätskonzentrationen oder Flächenbelegungen. Sie orientieren sich an den primären Grenzwerten und sind folglich so ausgelegt, dass mit ihnen auch die primären Dosisgrenzwert eingehalten werden können.
Die Dosisgrenzwerte gelten nur für Strahlenanwendungen, wie sie insbesondere in der Kerntechnik oder in der Medizin beim Personal vorkommen.
Für die medizinische Anwendung bzw. für Patient:innen gibt es keine Dosisgrenzwerte. Schließlich wird die Strahlung – nach rechtfertigender Indikation – nur dann angewendet, wenn sie – egal in welcher Größenordnung – mehr Nutzen als Schaden bringen soll.
Für die medizinische Anwendung gibt es anstelle von (starren) Grenzwerten für jede Anwendung diagnostische Referenzwerte, die sicherstellen sollen, dass bei der einzelnen Anwendung nicht mehr Strahlung verwendet wird als nötig. (siehe diagnostische Referenzwerte)
