Isotope
Isotope sind Atome des gleichen Elements (gleiche Protonenzahl) mit jedoch unterschiedlicher Neutronenzahl und somit auch unterschiedlicher Massenzahl. Die Massenzahl wird zur Identifizierung des Isotops genutzt; z.B. C12 versus C14.
Isotope sind Atome des gleichen Elements (gleiche Protonenzahl) mit jedoch unterschiedlicher Neutronenzahl und somit auch unterschiedlicher Massenzahl. Die Massenzahl wird zur Identifizierung des Isotops genutzt; z.B. C12 versus C14.
Unter Jahresdosis wird im Strahlenschutz typischerweise die Dosis verstanden, der eine Person im Laufe eines Kalenderjahres ausgesetzt ist. Der Grenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt üblicherweise maximal 20 mSv.
In Abhängigkeit von der maximal möglichen Jahresdosis im Rahmen der beruflichen Strahlenexposition erfolgt die Einordnung in die Kategorie A oder B beruflich strahlenexponierter Personen.
Für Personen unter 18 Jahren, Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere gelten andere oder zusätzliche Grenzwerte.
Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, das heißt selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist (also keine Person “aus Fleisch und Blut”). Juristische Personen sind insofern bspw. Gesellschaften, aber auch Vereine. Eine juristische Person wird durch seine Organe und am Ende durch eine natürliche Person vertreten. Beispiel: Ein MVZ oder ein Krankenhaus als Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH ist eine juristische Person. Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer vertreten. Er ist eine natürliche Person.
Die Kapitalgesellschaft ist eine auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Körperschaft des privaten Rechts, deren Mitglieder einen gemeinsamen, meist wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Die Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, die durch eine natürliche Person vertreten wird.
Typische Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).
Die kassenärztliche Vereinigung (KV) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die nach § 77 Abs. 5 SGB V die vertrags- bzw. kassenärztliche Versorgung der Versicherten sicherzustellen haben. Sie haben Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen aufzunehmen, für deren Leistungen als “Vetragsärzt:innen” und “Vertrags-Psychotherapeut:innen” sie die Abrechnung vornehmen. Im Hinblick darauf, dass die KV als Vertreterin der Vertragsärzt:innen und -psychotherapeut:innen auftrtitt, werden von ihr (ggf. in Abstimmung mit den Kassen und dem Gemeinsamen Bundesausschluss) Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung und die Rahmenbedingungen, unter denen diese zu erfolgen haben, festgelegt. Dazu gehören bspw. auch entsprecehnde Qualifikationen und ggf. technische Ausstattungen der Leistungserbringer:innen.
Für zahnärztliche Versorgung ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) zuständig.
Neben der Bundesvereinigung gibt es Landesvereinigungen (in NRW sogar zwei – für Nordrhein und Westfalen).
abgekürzt: KZV.
Siehe auch Kassenärztliche Vereinigung.

Die Kategorisierung von beruflich strahlenexponierten Personen stellt eine Gefährdungseinstufung dar.
Zur Kategorie A beruflich strahlenexponierter Personen gehören Personen, die einer beruflichen Strahlenexposition ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 6 Millisievert oder einer höheren Organdosis als 15 Millisievert für die Augenlinse oder u. a. einer höheren Organdosis als 150 Millisievert für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel führen kann.
Personen der Kategorie A unterliegend der regelmäßigen Strahlenschutzuntersuchung.

Die Kategorisierung von beruflich strahlenexponierten Personen stellt eine Gefährdungseinstufung dar.
Zur Kategorie B beruflich strahlenexponierter Personen gehören Personen, die einer beruflichen Strahlenexposition ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert oder einer höheren Organdosis als 50 Millisievert für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel führen kann, ohne in die Kategorie A zu fallen.
Personen der Kategorie B unterliegen keiner (zur üblichen arbeitsmedizinischen Untersuchung) zusätzlichen Strahlenschutzuntersuchung.
Mit der Kategorisierung beruflich strahlenexponierter Personen wird eine Gefährdungseinstufung beruflich strahlenexponierter Personen vorgenommen. Entsprechend ihrer Gefährdung, die anhand der möglichen Exposition bewertet wird, unterliegen die entsprechenden Personen ggf. einer besonderen Überwachung. So unterliegen Personen der Kategorie A beruflich strahlenexponierter Personen der Strahlenschutzuntersuchung durch den ermächtigten Arzt.
Siehe auch Kategorie A und Kategrie B
Die Kathode ist eine Elektrode, über die einem System Elektronen zugeführt werden.
In der Röntgenröhre entspricht die Kathode dem Minuspol. Durch Anlage eines Heizstroms werden an ihr – sie kann die Form eines Glühwendels haben – Elektronen freigesetzt, die im Vakuum und unter Anlage einer Hochspannung zur Anode abgesogen werden.
Die Anode ist im Vergleich zur Kathode positiv geladen.