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Vortragsrecht

Unter Vortragsrecht versteht man das Recht, etwas vortragen zu dürfen – mit der Pflicht des anderen, dies anhören zu müssen.

Strahlenschutzbeauftragte haben aufgrund ihrer Position und der damit verbundenen Pflichten das Recht, den Strahlenschutzverantwortlichen Mängel im Strahlenschutz vorzutragen – es ihr Vortragsrecht.

Siehe auch: Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte