A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T Ü V W Z

deterministischer Strahlenschaden

Deterministisch meint “bestimmt” oder “festgelegt”. Als deterministische Strahlenschäden werden solche bezeichnet, die bereits im Voraus absehbar sind, weil sie beim Überschreiten eines Schwellenwertes mit Sicherheit auftreten bzw. symptomatisch werden.

Symtomatsich wird der Strahlenschaden durch ein entsprechendes Ausmass von Zelluntergängen. Ein Beispiel ist das Erythem der Haut (Hautrötung), das bspw. auch als Sonnenbrand bekannt ist.

Siehe auch: stochastischer Strahlenschaden.