Empfehlungen der Strahlenschutzkommission

Im Auftrag des Bundesumweltministeriums berät die Strahlenschutzkommission (SSK) verschiedene Themen – auch im Hinblick auf den Einsatz ionisierender Strahlen in der Medizin. Die Ergebnisse werden als Empfehlungen publiziert. Sie haben damit keinen rechtlich bindenden Charakter, können aber als aktueller Stand angesehen und bei rechtlichen Streitfragen auch als solche zur Bewertung eines Sachverhalts herangezogen werden.
Die Empfehlungen werden von der SSK im Internet veröffentlicht und sind insofern frei zugänglich. Eine der bekanntesten Empfehlungen ist die Orientierungshilfe für radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungen. Sie wird übrigens bei der Qualitätsbewertung von der Ärztlichen Stelle herangezogen.
Zusätzlich zu allgemeinen Empfehlungen dieser Art gibt es auch Empfehlungen zu spezifischen Problemen wie dem Strahlenschutz des Patienten bei CT-Untersuchungen des Schädels.
Siehe unter http://www.ssk.de/de/thema/thema.htm
