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Einweisung

Die Einweisung ist ein Rechtsbegriff, der bspw. in der Medizinproduktebetreiberverordnung, im Strahlenschutzrecht aber auch im Arbeitsschutz verwendet wird. Unter Einweisung wird das Heranführen und die damit verbundene auch theoretische Vermittlung von spezifischen Kenntnissen im Zusammenhang mit einem umschriebenen Wissensgebiet verstanden. Ein solches Wissensgebiet kann sein das Wissen

  • zum Umgang mit einem bestimmten Gerät (Geräteeinweisung) oder
  • zu Anwendungsgebieten für ionisierende Strahlen,

wie sie durch die verschiedenen Fachkunden definiert sind.

Von der Einweisung ist die Unterweisung zu unterscheiden. Während die Einweisung im Zusammenhang bspw. mit einem konkreten Gerät und auch nur einmalig erfolgt, soll die Unterweisung über Gefahren informieren. Die Strahlenschutzunterweisung ist jährlich zu wiederholen.

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