Person, juristische

siehe juristische Person

Personendosimetrie

Unter Personendosimetrie wird die individuelle Erfassung der Dosis verstanden, der eine Person in einem bestimmten Zeitraum ausgesetzt war. Eine personedosimetrische Überwachung kann den ganzen Körper betreffen (Ganzkörperdosis HP(10)) oder bestimmte Organe wie die Haut HP(0,07) oder die Augenlinse HP(3). Es handelt sich immer um eine Äquivalentdosis in der Maßeinheit des Sievert (Sv).

Damit tatsächlich das erfasst wird, was gewünscht ist und damit eine realistische Risikoeinschätzung möglich wird, müssen Personendosimeter eingesetzt werden, die für die entsprechende Strahlenart und die Messung geeignet und geeicht sind.

Wird die Personendosimetrie nicht als amtliche Personendosimetrie durchgeführt, so können auch andere, als die zugelassenen Personendosimeter verwendet und auch selbst ausgewertet werden. Allerdings sollte sich der Anwender des Qualitätsstandards, der Zuverlässigkeit der Werte und aller damit einhergehenden Konsequenzen bewusst sein.

Personendosimetrie, amtliche

siehe amtliche Personendosimetrie

Personendosismessstelle

Die amtliche Personendosimetrie darf nur durch behördlich anerkannte Messstellen durchgeführt werden. Jedes Bundesland hat mindestens eine solche Messstelle zu benennen. Aber nicht jedes Land muss eine Messstelle selbst betreiben. In Deutschland sind aktuell 4 Messstellen behördlich zugelassen.