A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T Ü V W Z

Buckyarbeitsplatz

Der Buckyarbeitsplatz wird durch den Buckytisch bestimmt. Der Buckytisch ist ein durch Herrn Bucky entwickelter Tisch, der – wenn seine Bremse gelöst wurde – frei schwimmend bewegt werden kann, um den Patienten optimal unter der Röhre zu lagern. In richtiger Position wird der Tisch arretiert.

Der Buckytisch gehört zum Standard-Röntgengerät für die Anfertigung von Röntgenuntersuchungen des Skelettsystems. An einem Stand- oder Deckenstativ befestigt, kann die Röhre über und neben dem Buckytisch bewegt werden, um am liegenden oder sitzenden Patienten die Röntgenaufnahmen anfertigen zu können.

Nicht selten ist neben dem Buckytisch ein Wandstativ angebracht, um mit der gleichen Röhre auch Aufnahmen am stehenden Patienten (z.B. des Thorax, der Schulter oder der Wirbelsäule) erstellen zu können.

Buckytisch

siehe Buckyarbeitsplatz

Bundesamt für Strahlenschutz

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist eine Behörde, die dem Bundesumweltministerium unterstellt ist. Seine Aufgabe ist es, die Menschen und die Umwelt vor den schädlichen Wirkungen ionisierender und nichtionisierender Strahlung zu schützen. Dazu werden vom Bundesamt für Strahlenschutz Grundsätze für die weitere Entwicklung des Strahlenschutzes erarbeitet, wozu im weitesten Sinne auch die Festlegung diagnostischer Referenzwerte zählt. Es wird aber auch das Strahlenschutzregister unterhalten.

Neben der Abwehr von unmittelbaren Gefahren hat die Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung, der Beschäftigten in der Arbeitswelt sowie der Patientinnen und Patienten in der Medizin eine entscheidende Bedeutung. (Textquelle: www.bfs.de)

Bundesmantelvertrag für Ärzte und Zahnärzte

Zum Bundesmantelvertrag für Ärzt:innen heißt es in dessen § 1: “Dieser Vertrag regelt als allgemeiner Inhalt der Gesamtverträge die vertragsärztliche Versorgung. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf den Geltungsbereich des SGB V. …Bestandteil dieses Vertrages sind der auf der Grundlage des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) erstellte Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen (BMÄ) und die besonderen Vereinbarungen in den Anlagen…”

Analoges gilt für die Zahnärzt:innen.