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Kategorie B

Die Kategorisierung von beruflich strahlenexponierten Personen stellt eine Gefährdungseinstufung dar.

Zur Kategorie B beruflich strahlenexponierter Personen gehören Personen, die einer beruflichen Strahlenexposition ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert oder einer höheren Organdosis als 50 Millisievert für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel führen kann, ohne in die Kategorie A zu fallen.

Personen der Kategorie B unterliegen keiner (zur üblichen arbeitsmedizinischen Untersuchung) zusätzlichen Strahlenschutzuntersuchung.

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